Antirutschbeschichtung – Rutschgefahr im Bestand beseitigen

Antirutschbeschichtung – Rutschgefahr im Bestand beseitigen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Begehung & Bewertung: Wir sehen uns die Stellen an, an denen es tatsächlich rutschig wird, und klären die erforderliche Rutschhemmung.
  2. Verfahren & Untergrund: Auswahl zwischen Beschichtung, Einstreuung, Band oder Aufrauen – abhängig von Belag, Nässe und Reinigung.
  3. Ausführung & Übergabe: Aufbringen mit den nötigen Aushärtezeiten, danach Übergabe mit Hinweisen zur Reinigung.

Häufige Fragen

Was bedeuten die R-Klassen?

R9 bis R13 sind die Bewertungsgruppen der Rutschhemmung nach DIN 51130, ermittelt auf der schiefen Ebene mit einer Pruefperson. R9 ist die geringste Anforderung, R13 die hoechste. Welche Gruppe wo noetig ist, ergibt sich aus der ASR A1.5 und den zugehoerigen Regeln – trockene Lagerbereiche liegen niedriger als Rampen im Freien oder Bereiche, in denen mit Fett oder Wasser gearbeitet wird.

Muss der ganze Boden erneuert werden?

In den seltensten Faellen. Rutschhemmung laesst sich im Bestand nachruesten, entweder flaechig durch Beschichtung mit Einstreuung oder punktuell an der konkreten Gefahrenstelle. Ein Belagsaustausch ist nur noetig, wenn der Untergrund ohnehin schadhaft ist. Wir sagen Ihnen ehrlich, wann die Nachruestung an ihre Grenze kommt.

Wie vertraegt sich Rutschhemmung mit der Reinigung?

Das ist der entscheidende Zielkonflikt: Je griffiger die Oberflaeche, desto schwerer die Reinigung, weil Schmutz sich in der Struktur haelt. Eine zu grobe Einstreuung fuehrt dazu, dass die Flaeche schneller verschmutzt und am Ende doch rutschig wird. Wir stimmen die Koernung deshalb auf die tatsaechliche Reinigung ab, statt maximale Griffigkeit anzusetzen.

Wie lange haelt eine Antirutschbeschichtung?

Bei normaler Begehung mehrere Jahre. In Bereichen mit Staplerverkehr oder starker mechanischer Beanspruchung nutzt sich die Struktur schneller ab. Wir empfehlen eine jaehrliche Sichtkontrolle der kritischen Stellen und bessern punktuell nach, statt die gesamte Flaeche zu erneuern.

Reicht ein Warnschild nicht aus?

Nur uebergangsweise. Nach dem Grundsatz, dass technische Massnahmen Vorrang vor organisatorischen und persoenlichen haben, ist ein Schild die schwaechste Loesung. Es entbindet nicht davon, die Gefahrenstelle zu beseitigen, wenn das mit vertretbarem Aufwand moeglich ist – und genau das ist eine Nachruestung.