Balkonkraftwerke – Auswahl, Montage & Anmeldung

Balkonkraftwerke – Auswahl, Montage & Anmeldung bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Beratung & Auswahl: Wir wählen das passende steckerfertige Solargerät (600/800 W), prüfen Standort, Ausrichtung und Elektrik und klären die sichere Befestigung.
  2. Montage & Anschluss: Wir befestigen das Balkonkraftwerk sicher an Balkon, Fassade, Terrasse oder im Garten und schließen es fachgerecht an.
  3. Anmeldung: Wir melden die Anlage im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber an – auf Wunsch für einzelne Wohnungen oder die ganze Wohnanlage.

Häufige Fragen

Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Ja. Steckerfertige Solargeräte müssen im Marktstammdatenregister registriert werden; die Anmeldung ist seit 2024 deutlich vereinfacht. Wir übernehmen die Registrierung und die Meldung beim Netzbetreiber für Sie.

Wie viel Watt darf ein Balkonkraftwerk haben?

Erlaubt sind aktuell bis zu 800 W Wechselrichterleistung; die Modulleistung darf höher liegen. Wir beraten zur passenden Auslegung für Ihren Standort und Verbrauch.

Dürfen Mieter ein Balkonkraftwerk anbringen?

Grundsätzlich ja – die Rechtslage wurde zugunsten von Mietern und Eigentümern gestärkt. Wichtig sind eine sichere Befestigung und die Zustimmung für die Montageart. Wir klären die Voraussetzungen und montieren fachgerecht.

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk für eine ganze Wohnanlage?

Für Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen ist ein gebündelter Rollout attraktiv: standardisierte Montage, gemeinsame Anmeldung und geprüfte Sicherheit senken Aufwand und Kosten je Wohnung.