Baumpflanzung und Baumpflege – Bestand pflanzen und sichern bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Unsere Leistung Baumpflege und Baumschnitt konzentriert sich auf den Schnitt vorhandener Bäume. Baumpflanzung und Baumpflege ist ganzheitlicher angelegt: Sie beginnt bei der Neupflanzung standortgerechter Bäume, umfasst die Jungbaumpflege in den ersten Standjahren und betreut den gesamten Baumbestand inklusive Baumkontrolle und Verkehrssicherung. So wird der Baumbestand von der Pflanzung bis ins Alter begleitet.
Geeignet sind standortgerechte, klimaangepasste Arten, deren Wuchsform, Wurzelraum und Endgröße zum verfügbaren Platz passen. Wichtig sind ausreichende Abstände zu Gebäuden, Leitungen und Wegen sowie die spätere Verkehrssicherheit. Wir wählen die Arten nach Standortbedingungen aus und berücksichtigen Boden, Lichtverhältnisse und die gewünschte Funktion – etwa Schatten oder Sichtschutz.
Junge Bäume brauchen in den ersten Standjahren besondere Aufmerksamkeit: regelmäßiges, ausreichendes Wässern, Kontrolle und Anpassung von Pfahl und Bindung, Schutz von Wurzel und Stamm sowie ein Erziehungsschnitt, der ein stabiles Kronengerüst aufbaut. Diese Pflege entscheidet maßgeblich darüber, ob ein Jungbaum gut anwächst und langfristig vital bleibt.
Wir orientieren uns an den anerkannten Regeln der Baumpflege, wie sie in den FLL-Empfehlungen und der ZTV-Baumpflege beschrieben sind. Das betrifft zum Beispiel fachgerechte Schnittführung, schonende Kronenpflege und den Erhalt der Baumstatik. Ziel ist ein vitaler, verkehrssicherer Baum – ohne überzogene Eingriffe, die dem Baum schaden würden.
Aus der Verkehrssicherungspflicht nach Paragraf 823 BGB folgt, dass Eigentümer und Hausverwaltungen ihren Baumbestand regelmäßig auf Schäden und Gefahren kontrollieren und erforderliche Maßnahmen veranlassen müssen. Eine dokumentierte Baumkontrolle ist im Schadenfall der zentrale Entlastungsnachweis. SVEAG übernimmt die Kontrolle und hält Befunde sowie Maßnahmen nachvollziehbar fest.
Ja. Wenn ein Baum nicht mehr standsicher oder erhaltenswert ist, übernehmen wir die fachgerechte Fällung – sofern erforderlich nach vorheriger Genehmigung, etwa im Rahmen kommunaler Baumschutzsatzungen. Wir prüfen die Genehmigungslage, koordinieren den Antrag und führen die Fällung samt Wurzel- und Stammschutz benachbarter Bäume sicher aus.