Baumpflege & Baumschnitt – Schnitt, Fällung, Verkehrssicherung bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Stärkere Schnittmaßnahmen und das Roden von Gehölzen sind nach § 39 BNatSchG in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten, um brütende Vögel zu schützen. Erlaubt bleiben in diesem Zeitraum schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Beseitigung akuter Gefahren. Für umfangreichere Eingriffe planen wir daher in der Regel das Winterhalbjahr ein und stimmen den Zeitpunkt vorab mit Ihnen ab.
Häufig ja. Viele Städte und Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung, die geschützte Bäume ab einem bestimmten Stammumfang erfasst – ihre Fällung ist dann genehmigungspflichtig. Zusätzlich gelten die Schnittzeiten nach § 39 BNatSchG. Wir prüfen die örtliche Satzung, klären den Genehmigungsbedarf und unterstützen Sie bei der Beantragung, bevor gefällt wird.
Eigentümer und Hausverwaltungen haften für Schäden, die von ihren Bäumen ausgehen – etwa durch herabfallende Äste oder umstürzende Stämme. Daraus folgt die Pflicht zur regelmäßigen Baumkontrolle, üblicherweise ein- bis zweimal jährlich, und zur Beseitigung erkannter Gefahren. Wir übernehmen die wiederkehrende Kontrolle, dokumentieren sie nachvollziehbar und pflegen auf Wunsch ein Baumkataster für Ihre Objekte.
Totholz und sturmbeschädigte Bäume sind eine akute Gefahr und werden vorrangig behandelt. Bereits erkanntes Totholz entfernen wir im Rahmen der Pflege, bei umgestürzten oder angebrochenen Bäumen nach Sturm reagieren wir kurzfristig und sichern die Gefahrenstelle. Bei akuter Gefährdung erreichen Sie uns rund um die Uhr über unseren 24/7 Notdienst.
Die Baumpflege erbringen wir an allen Servicestandorten in allen 16 Bundesländern – von Flensburg bis zur Zugspitze. So betreuen wir den Baumbestand Ihrer Wohnanlagen standortübergreifend nach einheitlichem Standard, mit einem festen Ansprechpartner pro Objekt.