Dämmung der obersten Geschossdecke – GEG-Nachrüstpflicht wirtschaftlich erfüllen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt in der Regel, dass zugängliche, aber nicht begehbare oberste Geschossdecken über beheizten Räumen so gedämmt werden, dass ein Mindestwärmeschutz erreicht wird. Alternativ kann das darüberliegende Dach gedämmt werden. Für Eigentümer und Hausverwaltungen ist das eine der wirtschaftlichsten Wege, die GEG-Anforderungen zu erfüllen.
Eine einfache, nicht begehbare Dämmung mit Mineralwolle oder Dämmplatten ist häufig schon ab etwa 20–40 € pro m² zu haben. Soll die Decke anschließend begehbar bleiben, kommen Kosten für eine tragfähige Lage hinzu. Den genauen Preis nennen wir nach dem Aufmaß in einem transparenten Festangebot.
Wenn der Dachboden weiter als Abstellfläche genutzt wird, führen wir die Dämmung begehbar aus – etwa mit druckfesten Dämmplatten und einer belastbaren Verlegeplatte darüber. Wird der Boden nicht genutzt, genügt die einfachere und günstigere Variante. Wir beraten Sie zur passenden Lösung.
Über die oberste Geschossdecke entweicht ein erheblicher Teil der Heizwärme. Weil die Maßnahme vergleichsweise günstig ist und die Heizkosten spürbar senkt, amortisiert sie sich oft schon innerhalb weniger Jahre. Den konkreten Effekt schätzen wir nach der Begutachtung ein.
Für energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es grundsätzlich Förderprogramme von BAFA und KfW. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, hängt vom Einzelfall und den jeweils geltenden Bedingungen ab. Wir weisen auf eine mögliche Förderfähigkeit hin; die Antragstellung erfolgt über Sie oder einen Energieberater.
Die Dämmung einer obersten Geschossdecke ist meist innerhalb eines bis weniger Tage erledigt, da sie ohne Gerüst und ohne Eingriff in die Wohnräume erfolgt. Den genauen Zeitrahmen legen wir nach dem Aufmaß fest.