Defibrillator-Wartung (AED) – betriebsbereit und dokumentiert

Defibrillator-Wartung (AED) – betriebsbereit und dokumentiert bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Bestandsaufnahme & Standortcheck: Wir erfassen jeden AED im Objekt, prüfen Standort, Beschilderung und Erreichbarkeit und legen ein Wartungsregister mit Seriennummern, Modell und Fristen für Elektroden und Akku an.
  2. Funktions- & Sichtprüfung nach Herstellervorgabe: Bei jedem wiederkehrenden Termin kontrollieren wir die Statusanzeige, führen die Funktions- und Sichtprüfung durch und überwachen die Verfallsfristen der Pads sowie den Ladezustand von Akku bzw. Batterien.
  3. Verbrauchsmaterial-Tausch & Nachweis: Abgelaufene oder verbrauchte Elektroden und Akkus tauschen wir rechtzeitig aus, ergänzen das Verbrauchsmaterial und übergeben einen lückenlosen Wartungsnachweis für Betreiber und Versicherung.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein AED gewartet werden?

Maßgeblich sind die Vorgaben des Herstellers. Die meisten Geräte führen automatische Selbsttests durch, deren Statusanzeige aber regelmäßig kontrolliert werden muss – in der Praxis empfehlen wir mindestens eine vierteljährliche Sicht- und Funktionsprüfung sowie eine jährliche Hauptkontrolle. Wir richten das Prüfintervall passend zum Gerät und zur Nutzung des Objekts ein.

Wann laufen Elektroden (Pads) und Akku ab?

Klebeelektroden haben je nach Hersteller eine Haltbarkeit von etwa zwei bis fünf Jahren, Akkus bzw. Batterien meist zwei bis vier Jahre – Einsatz und Selbsttests verkürzen die Lebensdauer zusätzlich. Wir überwachen jedes Verfallsdatum im Wartungsregister und tauschen rechtzeitig vor Ablauf, damit der AED nie unbemerkt außer Funktion ist.

Wer haftet, wenn der AED im Notfall versagt?

Verantwortlich für die Funktionsbereitschaft ist der Betreiber. Wird ein AED ohne regelmäßige Prüfung und Dokumentation vorgehalten und versagt im Notfall, kann das auf den Betreiber zurückfallen. Mit einer dokumentierten, wiederkehrenden Wartung weisen Sie nach, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind – genau diesen Nachweis liefern wir Ihnen.

Brauchen wir für den AED eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK)?

Ein AED ist ein Medizinprodukt und fällt unter die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Ob eine messtechnische oder sicherheitstechnische Kontrolle erforderlich ist, richtet sich nach Gerät und Herstellervorgaben. Wir prüfen für Ihr Modell, welche Kontrollen fällig sind, und organisieren sie im Rahmen der Wartung mit.

Wie wird der Standort dokumentiert und beschildert?

Jeder AED-Standort wird im Wartungsregister mit Lage, Modell und Seriennummer erfasst. Vor Ort sorgen wir für eine gut sichtbare, normgerechte Beschilderung (Rettungszeichen E010), damit das Gerät im Notfall ohne Suchen gefunden wird. Standort und Beschilderung kontrollieren wir bei jedem Termin mit.

Lohnt sich ein Wartungs-Abo?

Für Objekte mit einem oder mehreren AED lohnt sich ein Abo fast immer: Sie müssen Prüfintervalle und Verfallsfristen nicht selbst im Blick behalten, vermeiden teure Notkäufe abgelaufener Pads und haben jederzeit einen aktuellen Nachweis für Versicherung und Betreiberpflicht. Wir kalkulieren das Abo nach Anzahl der Geräte und Standorten transparent.