Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Das ist keine freie Wahl. Für bestimmte kleinere Wohngebäude älteren Baujahrs schreibt das Gesetz den Bedarfsausweis vor, sofern nicht ein bestimmtes energetisches Niveau erreicht ist. Wo beide zulässig sind, gilt: Der Verbrauchsausweis ist günstiger, hängt aber am Nutzerverhalten; der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude selbst und ist die bessere Grundlage für Sanierungsentscheidungen.
Zehn Jahre ab Ausstellung. Er verliert seine Gültigkeit aber früher, wenn das Gebäude wesentlich geändert wird und sich dadurch die energetischen Eigenschaften ändern – nach einer umfassenden Sanierung ist ein neuer Ausweis also sinnvoll und in der Regel auch nötig.
Bereits in der Anzeige sind wesentliche Angaben aus dem Ausweis zu machen, unter anderem die Art des Ausweises, der Energiekennwert, der wesentliche Energieträger und das Baujahr. Fehlen diese Angaben, ist das ein Verstoß gegen das Gebäudeenergiegesetz. Der Ausweis muss also vor der Vermarktung vorliegen, nicht erst zum Notartermin.
Die Verbrauchsabrechnungen über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehreren Jahren, dazu Angaben zu Leerständen und zur beheizten Fläche. Leerstände werden rechnerisch berücksichtigt, weil sie den Verbrauch verzerren. Fehlen Abrechnungen, bleibt nur der Bedarfsausweis.
Nein, sie sind Hinweise. Der Ausweis enthält Empfehlungen für kosteneffiziente Verbesserungen, verpflichtet aber nicht zu deren Umsetzung. Für die Sanierungsplanung sind sie ein Einstieg – tiefer geht ein individueller Sanierungsfahrplan.