Erste-Hilfe-Kasten-Service – geprüft, aufgefüllt, dokumentiert

Erste-Hilfe-Kasten-Service – geprüft, aufgefüllt, dokumentiert bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Bestandsaufnahme & Standorterfassung: Wir erfassen alle Verbandkästen im Objekt – vom Hausmeisterbüro über Gemeinschaftsräume bis zu den einzelnen Gewerbeeinheiten – und ordnen jedem Kasten die passende Norm (DIN 13157 oder DIN 13169) zu.
  2. Prüfung & Auffüllung: Bei jeder Begehung kontrollieren wir Vollständigkeit und Verfallsdaten. Abgelaufenes oder verbrauchtes Material wird sofort ersetzt, sodass jeder Kasten wieder einsatzbereit und normgerecht bestückt ist.
  3. Dokumentation & Folgetermin: Jede Prüfung wird mit Datum, Standort und ausgetauschten Artikeln dokumentiert. Über das wiederkehrende Abo legen wir den nächsten Termin fest – Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.

Häufige Fragen

Wie oft muss der Verbandkasten geprüft werden?

Eine starre gesetzliche Prüffrist gibt es nicht, der Inhalt muss aber jederzeit vollständig und einsatzbereit sein. In der Praxis hat sich eine regelmäßige Kontrolle – meist halbjährlich oder mindestens einmal jährlich – bewährt, ergänzt um eine Prüfung nach jedem Verbrauch. SVEAG übernimmt diese wiederkehrende Kontrolle für Sie und stimmt das Intervall auf Ihr Objekt ab.

Welche Norm gilt für den Verbandkasten?

Für betriebliche Erste-Hilfe-Ausstattung gelten die DIN 13157 (kleiner Betriebsverbandkasten) und die DIN 13169 (großer Verbandkasten für größere Betriebe). Welche Norm und welche Anzahl an Kästen erforderlich ist, richtet sich nach Art und Größe des Betriebs – Grundlage sind die ASR A4.3 und die einschlägigen DGUV-Vorschriften. Wir ordnen jeden Standort der passenden Norm zu.

Was passiert mit abgelaufenem Material?

Sterile Materialien wie Verbandpäckchen oder Kompressen haben ein Verfallsdatum und verlieren danach ihre Zulassung. Bei jeder Begehung prüfen wir die Daten, entnehmen abgelaufene oder verbrauchte Artikel und ersetzen sie durch normgerechtes Material. So bleibt der Kasten lückenlos einsatzbereit, ohne dass Sie selbst Bestände überwachen müssen.

Für wen ist eine einsatzbereite Erste-Hilfe-Ausstattung Pflicht?

Verpflichtet sind Arbeitgeber und Betreiber von Arbeitsstätten – also auch Gewerbeobjekte, Hausverwaltungen mit Hausmeisterbüros sowie Wohnanlagen mit Gemeinschafts- oder Personalräumen. Sie müssen Verbandkästen in ausreichender Zahl vorhalten und nach Ablauf oder Verbrauch erneuern. Den genauen Bedarf bestimmen ASR A4.3 und DGUV-Vorgaben.

Wie läuft das Abo ab?

Nach der ersten Bestandsaufnahme legen wir gemeinsam ein Prüfintervall fest. Zu jedem Termin kommen wir an alle vereinbarten Standorte, prüfen, füllen auf und dokumentieren. Sie erhalten die Nachweise und müssen sich um Termine, Beschaffung und Verfallsdaten nicht mehr kümmern – das Abo läuft automatisch weiter, bis Sie es anpassen oder beenden.