Fahrradkeller-Entrümpelung – Schrotträder rechtssicher entfernen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Herrenlose oder verschrottete Fahrräder dürfen nicht einfach von der Hausverwaltung entsorgt werden, da sie rechtlich noch Eigentum einer Person sein können. Zulässig ist die Entfernung erst nach einer angemessenen, dokumentierten Frist, in der die Eigentümer ihr Rad sichern konnten. SVEAG übernimmt diesen rechtssicheren Ablauf von der Kennzeichnung bis zur Entsorgung für Hausverwaltungen und Eigentümer.
Eine pauschale gesetzliche Frist gibt es nicht – üblich und in der Praxis gut vertretbar sind mehrere Wochen, häufig vier bis sechs Wochen ab Kennzeichnung. Entscheidend ist, dass die Frist angemessen lang gewählt, deutlich am Rad sichtbar gemacht und der gesamte Vorgang dokumentiert wird. Wir stimmen die Frist mit Ihnen ab und halten sie nachvollziehbar fest.
Die Kosten hängen von der Anzahl der Räder, der Zugänglichkeit des Kellers und dem Umfang der anschließenden Reinigung ab. Da jedes Objekt anders ist, nennen wir den Preis nach einer kurzen Bestandsaufnahme in einem transparenten Festangebot – inklusive Kennzeichnung, Abtransport, Entsorgung und Grundreinigung.
Jedes betroffene Rad erhält einen gut sichtbaren Anhänger mit Datum, Entfernungsfrist und Kontakt. So weiß jeder Eigentümer, dass er sein Rad innerhalb der Frist sichern muss. Parallel halten wir jedes Rad per Foto und Standort fest, sodass der Ablauf jederzeit nachweisbar bleibt.
Noch verwertbare Räder führen wir nach Möglichkeit einer sinnvollen Weiternutzung zu, etwa über gemeinnützige Werkstätten oder Spenden. Tatsächliche Schrotträder werden fachgerecht als Altmetall entsorgt. Welche Variante in Ihrem Objekt umgesetzt wird, stimmen wir vorab mit Ihnen ab und dokumentieren den Verbleib.