Flucht- und Rettungswegkennzeichnung – Notausgang-Schilder nach ASR A1.3 / ISO 7010 bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Die Sicherheits- und Rettungszeichen richten sich nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3, die auf die Zeichen der ISO 7010 verweist. Sie legt fest, welche Rettungs-, Brandschutz-, Verbots- und Gebotszeichen wo anzubringen sind. Wir kennzeichnen Flucht- und Rettungswege normgerecht.
In Arbeitsstätten und öffentlich genutzten Gebäuden ist die Kennzeichnung vorgeschrieben. In Wohngebäuden ergeben sich Anforderungen u. a. aus Bauordnung und Brandschutzkonzept, gerade in größeren Mehrparteienhäusern und Tiefgaragen. Wir beraten, was für Ihr Objekt erforderlich ist.
Rettungszeichen sind die Schilder (Notausgang, Fluchtrichtung) nach ASR A1.3 / ISO 7010. Nachleuchtende Bodenmarkierungen ergänzen sie, indem sie bei Stromausfall bodennah den Weg weisen. Beides zusammen ergibt eine wirksame Fluchtwegkennzeichnung – wir bieten beides an.
Ja. Sicherheitskennzeichnung muss funktionsfähig und gut erkennbar bleiben. Wir übernehmen die wiederkehrende Prüfung, reinigen, ersetzen beschädigte Schilder und dokumentieren die Kontrolle.
Der Preis hängt von Objektgröße, Anzahl der Zeichen, Ausführung (auch langnachleuchtend) und Montage ab. Nach einer Begehung erhalten Sie ein transparentes Angebot.