Flugplatzmarkierung nach ICAO-Vorgaben

Flugplatzmarkierung nach ICAO-Vorgaben bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Abstimmung & Sperrfenster: Wir klären Umfang, Vorgaben und verfügbare Zeitfenster mit der Betriebsleitung.
  2. Vorbereitung & Flächenschutz: Reinigung, Entfernung von Altmarkierung und Absicherung des Arbeitsbereichs.
  3. Markierung & Freigabe: Normgerechte Ausführung, Flächenkontrolle auf Fremdkörper und dokumentierte Rückgabe.

Häufige Fragen

Welche Vorgaben gelten für Markierungen auf Flugplätzen?

Maßgeblich ist ICAO Annex 14 mit den ergänzenden EASA-Vorgaben. Sie regeln Farbgebung, Maße und Anordnung aller Markierungen sehr genau: Bahnmarkierungen in Weiß, Rollwegmarkierungen in Gelb, dazu definierte Schwellen-, Aufsetzzonen- und Haltemarkierungen. Für Landeplätze gelten die Vorgaben in angepasster Form.

Wie wird Fremdkörperschaden bei der Ausführung vermieden?

Fremdkörper auf Flugbetriebsflächen können Triebwerke schwer beschädigen. Wir arbeiten deshalb mit abgegrenzten Arbeitsbereichen, gesichertem Material und einer Flächenkontrolle nach jedem Abschnitt, bevor die Fläche zurückgegeben wird. Der Ablauf wird mit der Betriebsleitung abgestimmt und dokumentiert.

Können die Arbeiten im laufenden Betrieb stattfinden?

In der Regel arbeiten wir in vereinbarten Sperrfenstern, häufig nachts oder in betriebsschwachen Zeiten. Der Umfang je Fenster wird so geplant, dass die Fläche zum vereinbarten Zeitpunkt wieder freigegeben werden kann. Bei größeren Maßnahmen teilen wir die Arbeiten in mehrere Nächte auf.

Was ist Rubber Removal und wann ist es nötig?

Auf der Aufsetzzone lagert sich Gummiabrieb der Reifen ab. Er verdeckt Markierungen und senkt die Griffigkeit der Bahn. Mit Hochdruckwasserstrahl lässt sich der Abrieb entfernen, ohne den Belag anzugreifen. Ob und wann das nötig ist, ergibt sich aus der Griffigkeitsmessung und dem Zustand der Markierung.

Markieren Sie auch Hubschrauberlandeplätze?

Ja. Dazu gehören die Aufsetz- und Abhebefläche, das Sinnbild sowie die Kennzeichnung der zulässigen Massen und Abmessungen. Auch bei Landeplätzen auf Dächern von Kliniken oder Betrieben führen wir die Markierung nach den geltenden Vorgaben aus.