Geräteentsorgung – Elektroaltgeräte und weiße Ware fachgerecht entsorgen

Geräteentsorgung – Elektroaltgeräte und weiße Ware fachgerecht entsorgen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Erfassung & Angebot: Wir erfassen Art und Anzahl der Altgeräte am Objekt und nennen Ihnen einen transparenten Festpreis für Abholung, Transport und ElektroG-konforme Entsorgung.
  2. Abholung & Datenschutz: Zum Termin holen wir die Geräte ab. Auf Wunsch übernehmen wir die datenschutzkonforme Vernichtung von Datenträgern in IT-Geräten und dokumentieren sie.
  3. Verwertung & Nachweis: Die Altgeräte werden getrennt erfasst, einer zertifizierten Verwertung zugeführt und der Verbleib mit Entsorgungsnachweis dokumentiert.

Häufige Fragen

Was zählt als Elektroaltgerät?

Als Elektroaltgeräte gelten alle ausgedienten Geräte mit Stecker oder Akku – von Kühlschrank, Waschmaschine und Herd (weiße Ware) über Lampen und Bildschirme bis zu Kleingeräten und IT-Technik. Sie dürfen nicht in den Restmüll und müssen getrennt gesammelt und verwertet werden. SVEAG übernimmt Abholung, Verwertung und Nachweis.

Welche Pflichten gelten nach dem ElektroG?

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) schreibt vor, dass Elektroaltgeräte getrennt vom übrigen Abfall erfasst und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. Für Hausverwaltungen und Eigentümer heißt das: Altgeräte aus Bestand, Leerstand oder Gemeinschaftsflächen dürfen nicht über den Sperrmüll entsorgt werden. Wir sorgen für die getrennte, nachweisbare Entsorgung.

Was kostet die Geräteentsorgung?

Der Preis richtet sich nach Art und Anzahl der Geräte, dem Transportaufwand und optionalen Leistungen wie der Datenträgervernichtung. Da jedes Objekt anders ist, nennen wir den Preis nach kurzer Erfassung in einem transparenten Festangebot – inklusive Abholung, Verwertung und Entsorgungsnachweis.

Werden Daten auf Altgeräten sicher gelöscht?

Auf Wunsch ja. Bei IT-Geräten wie PCs, Servern oder Festplatten übernehmen wir die datenschutzkonforme Löschung oder physische Vernichtung der Datenträger und dokumentieren den Vorgang. So erfüllen Sie auch die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung beim Ausmustern von Technik.

Wohin mit weißer Ware wie Kühlschrank und Waschmaschine?

Kühl- und Gefriergeräte enthalten klimaschädliche Kältemittel und müssen besonders behandelt werden – eine Entsorgung über den Sperrmüll ist unzulässig. Wir holen weiße Ware direkt am Objekt ab, führen sie der fachgerechten Verwertung zu und weisen den Verbleib nach.