Grabpflege & Dauergrabpflege

Grabpflege & Dauergrabpflege bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Grabstelle aufnehmen: Wir erfassen Lage, Größe, Bepflanzung und Zustand der Grabstelle und klären die Vorgaben der Friedhofssatzung.
  2. Pflegeumfang festlegen: Aus Grabart und Wunsch ergibt sich der Umfang: von der Grundpflege bis zur saisonalen Wechselbepflanzung.
  3. Regelmäßige Pflege: Pflege im vereinbarten Turnus, mit Bewässerung in Trockenphasen und saisonalem Wechsel der Bepflanzung.
  4. Bericht mit Foto: Sie erhalten Zustandsberichte, auf Wunsch mit Fotos, damit Sie sehen was gemacht wurde, auch aus der Ferne.

Häufige Fragen

Wer ist zur Grabpflege verpflichtet?

Der Inhaber des Grabnutzungsrechts, meist ein Angehöriger. Die Friedhofssatzungen der Gemeinden verlangen in der Regel, dass Grabstellen in gepflegtem Zustand gehalten werden, und bei länger verwahrlosten Gräbern kann die Friedhofsverwaltung zur Herstellung auffordern und bei Fristablauf selbst handeln lassen, auf Kosten des Nutzungsberechtigten. Genau dieser Punkt trifft häufig Familien, die weit weg wohnen.

Was kostet Grabpflege im Jahr?

Der Rahmen ist weit, weil er an drei Dingen hängt: Größe der Grabstelle, Pflegeumfang und Zahl der Bepflanzungswechsel. Eine Urnengrabstelle mit Grundpflege und zwei Wechseln pro Jahr liegt deutlich unter einem Doppelwahlgrab mit Wechselflor und Grabschmuck zu Feiertagen. Wir kalkulieren nach Aufnahme der konkreten Stelle, nicht nach Pauschale, und legen offen, welcher Posten die Kosten treibt.

Was ist ein Dauergrabpflegevertrag?

Eine im Voraus finanzierte Pflege über die gesamte Ruhezeit oder eine vereinbarte Laufzeit. Der Vorteil liegt darin, dass die Pflege gesichert ist, auch wenn später niemand mehr da ist, der sich kümmern kann. Üblich ist die Abwicklung über Treuhandstellen der Friedhofsgärtner, die die Mittel verwalten und die Ausführung überwachen. Das ist der Weg, den wir empfehlen, wenn es um lange Zeiträume geht, weil die Absicherung dann nicht am einzelnen Betrieb hängt.

Darf jeder Betrieb auf dem Friedhof arbeiten?

Nicht selbstverständlich. Viele Friedhofssatzungen verlangen für gewerbliche Arbeiten eine Zulassung durch die Friedhofsverwaltung und regeln Arbeitszeiten, Geräteeinsatz und Entsorgung. Deshalb klären wir vor der Beauftragung, welche Vorgaben auf dem jeweiligen Friedhof gelten. Das erspart die Situation, dass Angehörige einen Vertrag haben und der Betrieb nicht auf die Anlage darf.

Was passiert nach Ablauf der Ruhefrist?

Dann endet das Nutzungsrecht, sofern es nicht verlängert wird, und mit ihm die Pflegepflicht. Die Grabstelle wird abgeräumt und neu vergeben; Grabmal und Einfassung sind vom Nutzungsberechtigten zu entfernen, wenn die Satzung das vorsieht. Wir weisen darauf hin, wenn eine Frist näher kommt, damit die Entscheidung über Verlängerung bewusst getroffen wird und nicht durch Zeitablauf.

Kann man die Pflege aus der Ferne kontrollieren?

Deshalb gibt es die Fotodokumentation. Wer mehrere hundert Kilometer entfernt wohnt, hat sonst nur den Eindruck vom letzten Besuch, und der liegt oft ein Jahr zurück. Sie bekommen den Zustand nach der Pflege dokumentiert, und wenn etwas nicht in Ordnung ist, etwa eine abgesunkene Grabfläche oder ein schiefes Grabmal, melden wir das, statt es einfach zu bepflanzen.

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