Logistikmarkierung für Lager, Hallen und Verkehrswege

Logistikmarkierung für Lager, Hallen und Verkehrswege bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Begehung & Wegekonzept: Wir gehen die Flächen mit Ihnen ab, ordnen Verkehrsströme und legen Breiten und Farbcodierung fest.
  2. Untergrund & Materialwahl: Prüfung des Hallenbodens und Auswahl eines Systems, das der Beanspruchung standhält.
  3. Ausführung & Dokumentation: Markierung in abgestimmten Zeitfenstern, Abnahme und Dokumentation für die Gefährdungsbeurteilung.

Häufige Fragen

Wie breit müssen Verkehrswege im Lager markiert sein?

Die ASR A1.8 gibt die Mindestbreiten vor. Sie ergeben sich aus der Breite der eingesetzten Fahrzeuge plus beidseitigem Sicherheitszuschlag, bei zusätzlichem Fußgängerverkehr kommt ein weiterer Zuschlag hinzu. Für reine Gehwege gelten eigene Mindestmaße nach Personenzahl. Die konkreten Werte leiten wir aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung und den tatsächlich eingesetzten Fahrzeugen ab.

Welche Farben sind für Bodenmarkierungen im Lager vorgeschrieben?

Für Verkehrswege selbst gibt es keine zwingende Farbe, üblich sind Weiß oder Gelb mit gutem Kontrast zum Boden. Verbindlich geregelt sind dagegen die Sicherheitsfarben nach ASR A1.3: Rot für Brandschutz und Verbote, Grün für Rettungswege, Gelb-Schwarz für Gefahrenstellen. Eine durchgängige Farbcodierung für Zonen erleichtert zusätzlich die Orientierung.

Hält eine Bodenmarkierung dem Staplerverkehr stand?

Nur mit passendem System und sauberer Vorbereitung. Vollgummireifen und Lenkbewegungen im Stand beanspruchen Markierungen stark. Wir setzen je nach Boden und Belastung auf hochwertige Beschichtungen oder verschleißfeste Markierungsbänder und bereiten den Untergrund gründlich vor – ohne das löst sich die Linie oft schon nach wenigen Monaten.

Kann im laufenden Betrieb markiert werden?

Meist ja, abschnittsweise. Entscheidend sind die Trocknungs- bzw. Aushärtezeiten des gewählten Systems, in denen die Fläche nicht befahren werden darf. Wir planen die Abschnitte so, dass Ihr Betrieb weiterlaufen kann, und arbeiten bei engen Zeitfenstern auch nachts oder am Wochenende.

Was wird bei Begehungen am häufigsten beanstandet?

Typisch sind verblasste oder unterbrochene Wegmarkierungen, fehlende Trennung von Stapler- und Fußgängerverkehr, zugestellte Flucht- und Rettungswege sowie Markierungen, die nicht mehr zur tatsächlichen Nutzung passen, weil die Halle zwischenzeitlich umgebaut wurde. Wir gleichen den Bestand mit der aktuellen Nutzung ab und zeigen die Lücken auf.