Logistikmarkierung für Lager, Hallen und Verkehrswege bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Die ASR A1.8 gibt die Mindestbreiten vor. Sie ergeben sich aus der Breite der eingesetzten Fahrzeuge plus beidseitigem Sicherheitszuschlag, bei zusätzlichem Fußgängerverkehr kommt ein weiterer Zuschlag hinzu. Für reine Gehwege gelten eigene Mindestmaße nach Personenzahl. Die konkreten Werte leiten wir aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung und den tatsächlich eingesetzten Fahrzeugen ab.
Für Verkehrswege selbst gibt es keine zwingende Farbe, üblich sind Weiß oder Gelb mit gutem Kontrast zum Boden. Verbindlich geregelt sind dagegen die Sicherheitsfarben nach ASR A1.3: Rot für Brandschutz und Verbote, Grün für Rettungswege, Gelb-Schwarz für Gefahrenstellen. Eine durchgängige Farbcodierung für Zonen erleichtert zusätzlich die Orientierung.
Nur mit passendem System und sauberer Vorbereitung. Vollgummireifen und Lenkbewegungen im Stand beanspruchen Markierungen stark. Wir setzen je nach Boden und Belastung auf hochwertige Beschichtungen oder verschleißfeste Markierungsbänder und bereiten den Untergrund gründlich vor – ohne das löst sich die Linie oft schon nach wenigen Monaten.
Meist ja, abschnittsweise. Entscheidend sind die Trocknungs- bzw. Aushärtezeiten des gewählten Systems, in denen die Fläche nicht befahren werden darf. Wir planen die Abschnitte so, dass Ihr Betrieb weiterlaufen kann, und arbeiten bei engen Zeitfenstern auch nachts oder am Wochenende.
Typisch sind verblasste oder unterbrochene Wegmarkierungen, fehlende Trennung von Stapler- und Fußgängerverkehr, zugestellte Flucht- und Rettungswege sowie Markierungen, die nicht mehr zur tatsächlichen Nutzung passen, weil die Halle zwischenzeitlich umgebaut wurde. Wir gleichen den Bestand mit der aktuellen Nutzung ab und zeigen die Lücken auf.