Marderschutz – Dach, Dämmung und Stellplätze wirksam schützen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Nein. Der Steinmarder unterliegt dem Jagd- bzw. Naturschutzrecht und darf nicht ohne Weiteres getötet werden. Erlaubt und wirksam sind dagegen Vergrämung und Aussperrung – also das Vertreiben des Tieres und der dauerhafte Verschluss aller Einschlupfstellen. Genau darauf ist unser Marderschutz ausgelegt.
Dauerhaft marderfrei wird ein Objekt nur, wenn alle Einschlupfstellen verschlossen werden – Marder zwängen sich durch Öffnungen ab etwa fünf Zentimetern. Wir kombinieren das gründliche Aussperren mit Abwehrsystemen und einer Nachkontrolle, damit kein neues Tier den frei gewordenen Platz übernimmt.
Eine Inspektion mit Befundaufnahme ist überschaubar; die Gesamtkosten hängen vom Umfang der Einschlupfstellen, der gewählten Abwehrtechnik und der nötigen Reinigung oder Schadensbeseitigung ab. Nach der Inspektion nennen wir Ihnen einen transparenten Festpreis – ohne versteckte Posten.
Am zuverlässigsten ist die mechanische Lösung: der lückenlose Verschluss aller Einschlupfstellen. Ultraschall- und Elektro-Systeme können ergänzend vergrämen, ersetzen aber nicht das Aussperren – Marder gewöhnen sich an reine Akustik. Wir setzen daher auf eine Kombination und wählen die Technik passend zum Objekt.
Schäden durch Marderbiss sind je nach Police teilweise über die Gebäude- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt, oft jedoch nur eingeschränkt oder mit Zusatzbaustein. Wir dokumentieren Befall und Schäden lückenlos, sodass Sie die Unterlagen für Ihre Versicherung vorlegen können.