Radonmessung in Gebäuden und an Arbeitsplätzen

Radonmessung in Gebäuden und an Arbeitsplätzen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Messpunkte festlegen: Wir wählen die Räume nach Nutzung und Erdkontakt aus – gemessen wird dort, wo Menschen sich aufhalten.
  2. Messgeräte auslegen: Passive Detektoren verbleiben für die Langzeitmessung im Raum, ohne Strom und ohne Eingriff.
  3. Auswerten lassen: Nach Ablauf der Messzeit erfolgt die Auswertung über eine anerkannte Messstelle.
  4. Ergebnis einordnen: Sie erhalten die Werte je Raum, den Vergleich mit dem Referenzwert und Vorschläge zum Vorgehen.

Häufige Fragen

Warum zwölf Monate?

Weil die Konzentration jahreszeitlich stark schwankt. Im Winter ist sie durch den Kamineffekt und geringeres Lüften typischerweise deutlich höher als im Sommer. Eine Messung über wenige Tage kann deshalb sowohl unauffällig ausfallen, obwohl ein Problem besteht, als auch umgekehrt. Der Jahresmittelwert ist der Maßstab, an dem sich die Bewertung orientiert.

Wie aufwendig ist die Messung im laufenden Betrieb?

Kaum. Die passiven Detektoren sind klein, brauchen keinen Strom und keine Wartung; sie werden aufgestellt und nach Ablauf der Messzeit wieder eingesammelt. Für Bewohner und Beschäftigte ändert sich nichts. Wichtig ist nur, dass die Geräte am vorgesehenen Ort bleiben und nicht verstellt werden.

Was tun bei erhöhten Werten?

Es gibt eine Rangfolge von einfach nach aufwendig. Oft hilft schon eine verbesserte Lüftung des betroffenen Bereichs. Danach kommen das Abdichten von Fugen, Leitungsdurchführungen und Bodenplattenanschlüssen. Bei deutlich erhöhten Werten sind technische Lösungen wie eine Absaugung unter der Bodenplatte möglich. Welche Stufe passt, hängt vom Messergebnis und vom Gebäude ab.

Betrifft das nur bestimmte Regionen?

Erhöhte Werte treten häufiger in Gebieten mit entsprechendem geologischem Untergrund auf, und für solche Gebiete gibt es besondere Regelungen für Arbeitsplätze. Ausschließen lässt sich Radon dadurch aber nicht: Auch außerhalb kann ein einzelnes Gebäude erhöhte Werte haben, weil Bauweise und Undichtigkeiten den Ausschlag geben. Klarheit gibt nur die Messung im konkreten Gebäude.

Gilt das auch für Wohnungen?

Der Referenzwert gilt für Aufenthaltsräume, also auch für Wohnungen. Messpflichten bestehen dort in der Regel nicht – die Messung ist Vorsorge. Für Arbeitsplätze sieht das Strahlenschutzrecht dagegen unter bestimmten Voraussetzungen Pflichten vor, die der Arbeitgeber zu erfüllen hat.

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