Dämmung von Heizungs- & Warmwasserleitungen – GEG-Pflicht günstig erfüllen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Ja. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen zu dämmen, um Wärmeverluste zu begrenzen. Diese Pflicht betrifft sehr viele Bestandsgebäude und ist mit geringem Aufwand zu erfüllen.
Ungedämmte Leitungen geben ihre Wärme ungenutzt an unbeheizte Räume ab. Die Dämmung ist im Verhältnis sehr günstig, lässt sich schnell montieren und senkt die Wärmeverluste deutlich. Dadurch zählt die Rohrdämmung zu den Maßnahmen mit der kürzesten Amortisationszeit überhaupt – oft schon innerhalb von ein bis zwei Jahren.
Betroffen sind vor allem zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen, die durch unbeheizte Räume wie Keller oder Technikräume verlaufen. Das GEG gibt je nach Rohrdurchmesser Mindestdämmstärken vor. Auch Armaturen, Pumpen und Bögen sollten mitgedämmt werden – das berücksichtigen wir in unserem Konzept.
Die Rohrdämmung wird in der Regel nach laufendem Meter abgerechnet und ist eine der günstigsten energetischen Maßnahmen. Der Preis hängt von Leitungslänge, Durchmesser und der Anzahl der Armaturen und Bögen ab. Nach dem Aufmaß nennen wir Ihnen ein transparentes Festangebot.
Die Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen kann als Maßnahme an der Anlagentechnik grundsätzlich über BAFA und KfW gefördert werden. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall und den geltenden Bedingungen ab. Wir weisen auf die Förderfähigkeit hin; die Antragstellung läuft über Sie oder einen Energieberater.
Die Rohrdämmung ist meist innerhalb eines Tages erledigt, da die Leitungen in der Regel frei zugänglich sind. Bei verzweigten Leitungsnetzen mit vielen Armaturen planen wir entsprechend mehr Zeit ein. Den Zeitrahmen legen wir nach dem Aufmaß fest.