Rolltreppenreinigung – Fahrtreppen sicher und sauber

Rolltreppenreinigung – Fahrtreppen sicher und sauber bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Begehung & Terminierung: Wir begutachten Fahrtreppen und Fahrsteige und planen die Reinigung außerhalb der Stoßzeiten oder nachts, um den Betrieb nicht zu stören.
  2. Maschinelle Tiefenreinigung: Mit spezieller Rolltreppen-Reinigungstechnik lösen wir Fett und Schmutz aus den Rillen der Stufenbänder, reinigen Kämme, Seitenbleche und Sockel.
  3. Handläufe & Kontrolle: Reinigung und Desinfektion der Handläufe, abschließende Sicht- und Funktionskontrolle, dokumentiert.

Häufige Fragen

Warum ist die Reinigung von Rolltreppen ein Sicherheitsthema?

Fett und Schmutz in den Rillen der Stufenbänder erhöhen die Rutschgefahr und können die Funktion beeinträchtigen. Eine regelmäßige Tiefenreinigung hält Fahrtreppen nicht nur optisch sauber, sondern auch sicher begehbar. Mehr dazu im Ratgeber „Rolltreppenreinigung: Sauberkeit und Sicherheit".

Stört die Reinigung den laufenden Betrieb?

Nein. Wir reinigen außerhalb der Stoßzeiten oder nachts, sodass Ihre Fahrtreppen während der Öffnungszeiten verfügbar bleiben. Die Terminierung stimmen wir eng mit Ihnen ab.

Wie werden Rolltreppen fachgerecht gereinigt?

Mit spezieller Reinigungstechnik, die Fett und Schmutz gezielt aus den Rillen der Stufenbänder löst. Zusätzlich reinigen wir Kammplatten, Seitenbleche, Sockelbereiche und desinfizieren die Handläufe. Auf Wunsch auch mit Trockeneis für besonders schonende, rückstandsfreie Ergebnisse.

Wie oft sollten Fahrtreppen gereinigt werden?

In stark frequentierten Objekten wie Einkaufszentren oder Bahnhöfen empfiehlt sich eine regelmäßige Tiefenreinigung mehrmals im Jahr, ergänzt um häufigere Sichtreinigungen. Den passenden Rhythmus legen wir nach einer Begehung fest – siehe Ratgeber „Rolltreppenreinigung: Kosten und Intervalle für den Handel".

Für welche Objekte eignet sich der Service?

Für Einkaufszentren, Kaufhäuser, Bahnhöfe, Flughäfen, Geschäfts- und Verwaltungsgebäude sowie öffentliche Einrichtungen mit Fahrtreppen oder Fahrsteigen.