Spiegeleinstellplatz für Lkw markieren und einrichten bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Eine markierte Fläche auf dem Betriebshof, auf der Lkw-Fahrer die Einstellung ihrer Spiegel überprüfen können. Die relevanten Sichtfelder sind als Flächen auf dem Boden abgebildet. Der Fahrer stellt das Fahrzeug an der vorgesehenen Position ab und erkennt sofort, ob alle Bereiche einsehbar sind.
Eine ausdrückliche Pflicht, einen solchen Platz einzurichten, gibt es nicht. Nach Paragraf 56 StVZO müssen die Spiegel aber korrekt eingestellt sein, und der Unternehmer muss im Rahmen seiner Fürsorgepflicht die Bedingungen dafür schaffen. Die Berufsgenossenschaften empfehlen den Spiegeleinstellplatz deshalb ausdrücklich, und in der Gefährdungsbeurteilung ist er ein starkes Argument.
Neben der Fläche für die Sichtfelder wird Raum zum Heranfahren und Rangieren benötigt. Als grobe Orientierung sollte eine Fläche in der Größenordnung eines großzügigen Lkw-Stellplatzes zuzüglich Rangierraum eingeplant werden. Die konkrete Größe hängt von den eingesetzten Fahrzeugtypen ab, das klären wir bei der Begehung.
Die Fläche wird von schweren Fahrzeugen befahren, teilweise mit Lenkbewegungen im Stand. Einfache Markierungsfarbe hält dem selten lange stand. Wir setzen auf beständige Systeme und bereiten den Untergrund gründlich vor, damit die Prüfflächen dauerhaft erkennbar bleiben.
Das hängt von der Nutzungsintensität ab. Da die Fläche gezielt befahren wird, verschleißt sie stärker als eine reine Stellplatzmarkierung. Wir empfehlen eine regelmäßige Sichtkontrolle und die Erneuerung, sobald die Sichtfeldflächen nicht mehr eindeutig erkennbar sind – halbe Sichtbarkeit macht die Prüfung wertlos.