Spielplatz Pflege und Wartung – sicher nach DIN EN 1176 bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Die DIN EN 1176 sieht ein gestuftes Inspektionssystem vor: die regelmäßige visuelle Sichtkontrolle in kurzen Abständen, die operative Inspektion auf Funktion und Verschleiß im Abstand von ein bis drei Monaten sowie die jährliche Hauptinspektion durch eine fachkundige Person. Die genauen Intervalle richten sich nach Nutzung und Standort und werden im Prüfplan festgelegt.
Für die Sicherheit eines Spielplatzes ist der Betreiber verantwortlich – bei Wohnanlagen sind das Eigentümer beziehungsweise die Hausverwaltung. Aus der Verkehrssicherungspflicht nach Paragraf 823 BGB folgt, dass Spielgeräte regelmäßig geprüft und Mängel zeitnah beseitigt werden müssen. Eine dokumentierte Inspektion ist im Schadenfall der zentrale Entlastungsnachweis.
Maßgeblich ist die Normenreihe DIN EN 1176 für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden sowie die DIN EN 1177 für die stoßdämpfenden Spielplatzböden, also den Fallschutz. Sie regeln unter anderem Mindestfallräume, Fallschutzmaterialien und Prüfanforderungen. SVEAG richtet Inspektion und Wartung konsequent an diesen Normen aus.
Der Fallschutz unter und um Spielgeräte muss seine stoßdämpfende Wirkung dauerhaft behalten. Bei Fallschutzsand bedeutet das Auflockern, Nachfüllen und Entfernen von Verunreinigungen, damit die erforderliche Schichtdicke erhalten bleibt. Fallschutzplatten prüfen wir auf festen Sitz, Risse und Verschleiß und tauschen schadhafte Elemente aus.
Die Kosten richten sich nach Größe der Anlage, Anzahl und Art der Spielgeräte, dem Fallschutzmaterial und den vereinbarten Inspektionsintervallen. Wir erstellen nach einer Bestandsaufnahme ein transparentes Angebot, das Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen, Hauptinspektion und Reparaturpauschalen klar ausweist.
Ja. Wir übernehmen alle Stufen der Spielplatzprüfung nach DIN EN 1176 – von der laufenden Sichtkontrolle bis zur jährlichen Hauptinspektion durch fachkundiges Personal. Befunde, Maßnahmen und Fristen dokumentieren wir in einem Prüfprotokoll, sodass Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht jederzeit belegen können.