Straßenmarkierung und Fahrbahnmarkierung nach ZTV M

Straßenmarkierung und Fahrbahnmarkierung nach ZTV M bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Aufmaß & Materialwahl: Wir nehmen die Fläche auf, prüfen den Untergrund und wählen das Material nach Verkehrsbelastung und gewünschter Standzeit.
  2. Verkehrssicherung & Vorbereitung: Absperrung, Reinigung und – wo nötig – Grundierung, damit die Markierung dauerhaft haftet.
  3. Ausführung & Abnahme: Maschinelle Markierung, Nachmessung der Gütewerte und dokumentierte Übergabe.

Häufige Fragen

Welche Norm gilt für Fahrbahnmarkierungen?

Für Ausführung und Abrechnung gelten die ZTV M, für die Qualität der fertigen Markierung die DIN EN 1436. Sie definiert Gütewerte für Nachtsichtbarkeit bei Trockenheit und Nässe, Tagessichtbarkeit und Griffigkeit. Auf öffentlich gewidmeten Straßen kommt die Richtlinie für die Markierung von Straßen hinzu. Wir weisen die erreichten Werte nach der Ausführung nach.

Kaltplastik oder Thermoplastik: was ist besser?

Das hängt von Belastung und Untergrund ab. Kaltplastik ist standfest, griffig und eignet sich für hoch belastete Flächen und Sonderformen. Thermoplastik lässt sich schnell verarbeiten und ist bei großen Längsmarkierungen wirtschaftlich. Einfache Markierungsfarbe ist am günstigsten, hat aber die kürzeste Standzeit. Wir empfehlen das Material nach Verkehrsbelastung und gewünschter Nutzungsdauer.

Wie lange hält eine Fahrbahnmarkierung?

Markierungsfarbe hält bei normaler Belastung etwa ein bis zwei Jahre, Thermoplastik drei bis fünf Jahre, Kaltplastik oft länger. Entscheidend sind Verkehrsmenge, Winterdienst mit Räumschild und die Qualität der Untergrundvorbereitung. Auf frisch asphaltierten Flächen halten wir die notwendige Ablüftzeit ein, sonst leidet die Haftung.

Darf ich auf meinem Privatgrundstück frei markieren?

Auf Privatgrund gelten die StVO-Vorgaben nicht unmittelbar, Sie sind in der Gestaltung also freier. Sinnvoll ist es trotzdem, sich an die bekannten Zeichen zu halten, weil Nutzer sie intuitiv verstehen. Wichtig: Die Verkehrssicherungspflicht für die Fläche bleibt bei Ihnen – eine missverständliche oder abgefahrene Markierung kann im Schadensfall zum Haftungsthema werden.

Bei welchem Wetter kann markiert werden?

Der Untergrund muss trocken und ausreichend warm sein. In der Regel arbeiten wir ab etwa fünf Grad Celsius aufsteigender Temperatur und bei trockener Witterung. Bei Nässe, Frost oder Nebel verschieben wir die Ausführung, weil die Haftung sonst nicht gewährleistet ist. Diese Zeitfenster berücksichtigen wir bereits in der Terminplanung.

Übernehmen Sie auch die Verkehrssicherung?

Ja. Absperrung, Beschilderung und die Abstimmung der verkehrsrechtlichen Anordnung gehören bei uns zum Leistungsumfang. Für Sie bleibt es bei einem Ansprechpartner, statt Markierung und Sicherung getrennt beauftragen zu müssen.