Tatort- & Todesfallreinigung

Tatort- & Todesfallreinigung bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Freigabe abwarten: Solange die Polizei den Ort noch nicht freigegeben hat, wird nicht gearbeitet. Wir klären den Status, bevor wir anrücken.
  2. Begehung und Umfang: Wir bewerten vor Ort, wie weit Flüssigkeiten in Bodenaufbau, Wände und Mobiliar eingedrungen sind, und was erhalten werden kann.
  3. Reinigung und Desinfektion: Entfernen kontaminierter Materialien, Reinigung, Desinfektion mit gelisteten Mitteln und fachgerechte Entsorgung.
  4. Geruch und Übergabe: Geruchsbehandlung bis zur Neutralität, danach Übergabe mit Dokumentation der ausgeführten Arbeiten.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Tatortreinigung?

Dafür gibt es keinen Automatismus, und das ist der Punkt, der die meisten Konflikte auslöst. Häufig tragen die Erben die Kosten, weil sie in die Mietverhältnisse und Pflichten des Verstorbenen eintreten. Ist die Erbschaft ausgeschlagen, bleibt es oft beim Vermieter. Manche Wohngebäude- oder Hausratversicherungen leisten, viele aber nicht oder nur für bestimmte Konstellationen. Wir stellen die Kosten transparent dar, damit Sie vor der Beauftragung mit Ihrer Versicherung sprechen können.

Wie schnell muss gereinigt werden?

Sobald die Freigabe vorliegt, möglichst zeitnah. Der Grund ist nicht Pietät, sondern Bauphysik: Körperflüssigkeiten dringen mit jeder Stunde tiefer in Estrich, Dielen und Trockenbau ein. Was am ersten Tag noch eine Oberflächenreinigung ist, wird nach einer Woche zum Rückbau des Bodenaufbaus. Bei unbemerkten Todesfällen, die erst nach Wochen entdeckt werden, ist dieser Punkt meist schon überschritten.

Bekommt man den Geruch wieder weg?

Ja, aber nicht durch Überdecken. Geruchsmoleküle sitzen in porösen Materialien, und solange die Quelle drin ist, kommt der Geruch nach jedem Lüften zurück. Deshalb wird zuerst konsequent alles Kontaminierte entfernt, danach behandelt. Duftstoffe oder Ozongeräte allein lösen das Problem nicht, sie verschieben es. Wir arbeiten, bis der Raum geruchsneutral ist, und nicht bis er anders riecht.

Muss der Bodenbelag raus?

Oft ja, und häufig auch der Aufbau darunter. Laminat und Teppich sind praktisch immer verloren, bei Dielen und Estrich entscheidet die Eindringtiefe. Fliesen mit intakten Fugen lassen sich meist retten. Wir prüfen abschnittsweise, statt pauschal alles herauszureißen, weil der Unterschied im Aufwand erheblich ist.

Erfährt die Nachbarschaft davon?

Von uns nicht. Wir kommen mit neutralen Fahrzeugen ohne Aufschrift, tragen Material unauffällig und geben keine Auskunft an Dritte. In Mehrfamilienhäusern ist das oft der wichtigste Punkt für Angehörige und Verwaltung, weil sich Geruch und Polizeieinsatz im Haus ohnehin herumsprechen und alles Weitere nicht noch dazukommen soll.

Wohin kommen die Abfälle?

Kontaminierte Materialien sind kein Sperrmüll. Sie werden nach den einschlägigen Abfallschlüsseln getrennt erfasst und über zugelassene Entsorger abgegeben, mit Nachweis. Das ist auch für den Auftraggeber relevant, weil die Entsorgungspflicht beim Abfallerzeuger bleibt und eine Entsorgung im Hausmüll ein Verstoß ist.

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