Taubenabwehr & -netze – tierschutzgerecht und dauerhaft bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Ja. Tauben stehen unter dem Schutz des Tierschutzgesetzes – eine Tötung ist unzulässig. Erlaubt und wirksam ist ausschließlich die Vergrämung und Aussperrung: Wir hindern die Tiere mit Netzen, Spikes und Drahtsystemen am Anlanden und Nisten, ohne sie zu verletzen. So lösen wir das Problem dauerhaft und rechtssicher.
Taubennetze sperren ganze Flächen wie Balkone, Innenhöfe oder Dachstühle vollständig aus und sind die Lösung bei flächigem Befall. Spikes und Drahtsysteme eignen sich für schmale Sitzflächen wie Simse, Vorsprünge, Geländer und Gesimse, auf denen Tauben sonst landen. Welche Kombination an Ihrem Gebäude sinnvoll ist, legen wir nach der Befallsanalyse fest.
Ja, in zweierlei Hinsicht. Taubenkot ist aggressiv und greift Putz, Metall, Stein und Abdichtungen an – das führt zu echten Bauschäden. Zugleich ist er ein Hygienerisiko: Er kann Krankheitserreger sowie Parasiten wie Milben und Zecken übertragen. Verkotete Flächen sollten daher fachgerecht gereinigt und desinfiziert werden – das übernehmen wir mit.
Fachgerecht montierte Netze, Spikes und Drahtsysteme wirken viele Jahre und benötigen kaum Pflege. Entscheidend ist eine lückenlose Montage ohne Schlupflöcher – schon kleine Lücken nutzen Tauben aus. Wir kontrollieren die Wirkung nach der Montage und bieten auf Wunsch wiederkehrende Sichtprüfungen an.
Die Kosten hängen von Fläche, Methode und Reinigungsaufwand ab: Spikes an einzelnen Simsen sind günstiger als die Vernetzung ganzer Innenhöfe oder Dachflächen. Hinzu kommt bei starkem Befall die Reinigung und Desinfektion. Den genauen Preis nennen wir nach der Befallsanalyse in einem transparenten Festangebot.