Treppenhausreinigung – regelmäßig, dokumentiert, umlagefähig

Treppenhausreinigung – regelmäßig, dokumentiert, umlagefähig bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Objektbegehung & Reinigungsplan: Wir begehen das Treppenhaus und die Gemeinschaftsflächen und legen Leistungsumfang und Turnus in einem verbindlichen Reinigungsplan fest.
  2. Regelmäßige Unterhaltsreinigung: Ein festes Team reinigt Treppen, Handläufe, Fensterbänke, Briefkastenanlagen und Aufzug im vereinbarten Rhythmus.
  3. Kontrolle & Dokumentation: Jede Reinigung wird dokumentiert, sodass Sie einen prüffähigen Nachweis für Mieter und Betriebskostenabrechnung erhalten.

Häufige Fragen

Was gehört zur Treppenhausreinigung?

Zur regelmäßigen Unterhaltsreinigung gehören Treppen und Podeste, Geländer und Handläufe, Fensterbänke, Briefkastenanlagen und der Aufzug. Auf Wunsch reinigen wir auch Eingangsbereiche, Kellerflure und weitere Gemeinschaftsflächen im Mehrfamilienhaus.

In welchem Turnus wird gereinigt?

Der Turnus richtet sich nach Nutzung und Objektgröße. Üblich sind wöchentliche oder vierzehntägliche Intervalle; stark frequentierte Häuser reinigen wir häufiger. Den Rhythmus halten wir in einem verbindlichen Reinigungsplan fest.

Sind die Kosten auf die Mieter umlagefähig?

Ja. Die Kosten der laufenden Treppenhausreinigung zählen zu den Betriebskosten und sind bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlagefähig. Unsere Dokumentation liefert dafür den nötigen Nachweis.

Wer übernimmt die Reinigung, wenn Mieter ausfallen?

Wird die Reinigung nicht mehr im Mietermodell nach Kehrwoche zuverlässig erledigt, übernimmt SVEAG sie professionell und in gleichbleibender Qualität. Das beendet Streit unter den Mietern und sorgt für ein dauerhaft gepflegtes Wohnumfeld.

Bekomme ich einen Nachweis über die erbrachten Leistungen?

Ja. Jede Reinigung wird dokumentiert. Sie erhalten einen prüffähigen Nachweis, der sowohl gegenüber Mietern als auch für die Betriebskostenabrechnung Transparenz schafft.

Reinigen Sie auch Fenster im Treppenhaus?

Die Reinigung der Fensterbänke ist Teil der Unterhaltsreinigung. Die eigentlichen Fensterflächen und Glaselemente im Treppenhaus reinigen wir im Rahmen unserer Glasreinigung – auf Wunsch im selben Turnus oder in einem eigenen Intervall.