Genehmigungsservice und verkehrsrechtliche Anordnung – Halteverbot und Baustelle

Genehmigungsservice und verkehrsrechtliche Anordnung – Halteverbot und Baustelle bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Vorhaben aufnehmen: Wir klären Ort, Zeitraum und Art der Maßnahme (Baustelle, Umzug, Kran, Container) und welche Sperrung oder Halteverbotszone nötig ist.
  2. Antrag & Anordnung: Wir beantragen die verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Sondernutzungserlaubnis bei der zuständigen Behörde und stimmen den Verkehrszeichenplan ab.
  3. Beschilderung & Nachweis: Wir stellen die genehmigte Beschilderung (z. B. Halteverbot) fristgerecht auf, dokumentieren sie und bauen sie nach Ablauf wieder ab.

Häufige Fragen

Wann brauche ich eine verkehrsrechtliche Anordnung?

Sobald Sie den öffentlichen Verkehrsraum beanspruchen oder beeinträchtigen – etwa durch eine Baustelle, ein Gerüst, einen Container, einen Kran oder eine Halteverbotszone für einen Umzug – ist in der Regel eine verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Sondernutzungserlaubnis der Behörde erforderlich. Wir übernehmen die Beantragung.

Wie richte ich eine Halteverbotszone ein?

Für ein temporäres Halteverbot – etwa zum Umzug oder für eine Baustelle – wird bei der Behörde eine Genehmigung beantragt und anschließend die Beschilderung fristgerecht aufgestellt. Wir übernehmen Antrag, Aufstellung und Abbau und dokumentieren die Aufstellung für die Rechtssicherheit.

Wie lange dauert die Genehmigung?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde und Vorhaben – von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, und kümmern uns um eine zügige, vollständige Einreichung.

Übernehmen Sie auch die Beschilderung?

Ja. Genehmigung und Beschilderung gehören für uns zusammen: Wir stellen die angeordneten Verkehrszeichen fristgerecht auf, warten sie und bauen sie nach Ablauf wieder ab – auf Wunsch als Teil der kompletten Verkehrssicherung.

Was kostet der Genehmigungsservice?

Neben den Behördengebühren fällt unser Serviceaufwand für Antrag, Beschilderung, Auf- und Abbau an. Nach Aufnahme Ihres Vorhabens erhalten Sie ein transparentes Angebot.