Zaunanlagen für Wohnanlagen, Siedlungen und Gewerbe bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht. Massgeblich ist das Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes, das haeufig eine ortsuebliche Hoehe definiert – in vielen Faellen liegt sie bei etwa 1,20 bis 2 Metern. Dazu koennen Vorgaben aus dem Bebauungsplan oder einer Gestaltungssatzung kommen. Wir klaeren das vor der Planung fuer Ihren Standort.
In vielen Bundeslaendern sind Einfriedungen bis zu einer bestimmten Hoehe verfahrensfrei. Ueber dieser Grenze, an Strassen und in Gebieten mit Gestaltungssatzung kann eine Genehmigung noetig sein. Da das je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich ist, pruefen wir das vor Baubeginn und weisen Sie darauf hin, statt einfach loszubauen.
Auch das regeln die Nachbarrechtsgesetze der Laender unterschiedlich. In einigen Faellen besteht eine Einfriedungspflicht mit Kostenteilung, in anderen traegt der die Kosten, der den Zaun errichten will. Steht der Zaun vollstaendig auf Ihrem Grund, entscheiden Sie allein – dann ist aber der Grenzabstand einzuhalten.
Feuerverzinkte und pulverbeschichtete Stahlzaeune sowie Aluminium sind bei richtiger Ausfuehrung sehr langlebig und pflegearm. Lackierter Stahl ist guenstiger in der Anschaffung, braucht aber wiederkehrende Nachbehandlung. Holz ist optisch attraktiv, hat aber die kuerzeste Standzeit und den hoechsten Pflegeaufwand.
Die Pfosten muessen frostfrei gegruendet werden, in Deutschland heisst das ueblicherweise mindestens 80 Zentimeter Tiefe. Wird flacher gesetzt, hebt Frost die Pfosten und die Anlage steht nach dem Winter schief. Bei hohen oder blickdichten Zaeunen kommt die Windlast hinzu, dann werden Fundamente entsprechend groesser dimensioniert.