Abflusslose Sammelgrube und Klärgrube: Wann muss abgesaugt werden und wie läuft die Entsorgung?

Absaugen und fachgerechte Entsorgung im festen Turnus

Für Hausverwaltungen ist die regelmäßige Entleerung von Sammelgruben und Klärgruben eine rechtliche Pflicht. Erfahren Sie alles über gesetzliche Fristen, technische Unterschiede und wie Sie die Entsorgung effizient koordinieren.

Unterschied zwischen abflussloser Sammelgrube und Klärgrube

Für Hausverwaltungen, die Liegenschaften im ländlichen Raum oder ohne direkten Anschluss an das öffentliche Kanalnetz betreuen, stellen dezentrale Abwasseranlagen eine kontinuierliche organisatorische Aufgabe dar. Um Betriebskosten zu minimieren und rechtliche Haftungsrisiken für die Eigentümer auszuschließen, ist ein präzises Verständnis der technischen Systeme unerlässlich. Die beiden am häufigsten genutzten Lösungen, die abflusslose Sammelgrube und die klassische Klärgrube, unterscheiden sich grundlegend in ihrer Funktionsweise, den baulichen Anforderungen und den daraus resultierenden Entsorgungszyklen.

Das geschlossene Speicherprinzip der Sammelgrube

Eine abflusslose Sammelgrube, oft auch als ASG abgekürzt, fungiert als reiner Auffang- und Zwischenbehälter für häusliches Schmutzwasser. Das System besitzt ausschließlich einen Zulauf, jedoch keinen Ablauf und keinen Überlauf. Dies bedeutet, dass das gesamte anfallende Abwasser im Behälter verbleibt, bis es durch ein lizenziertes Entsorgungsunternehmen abgeholt wird. Da keine Reinigung vor Ort stattfindet, ist der Betrieb einer solchen Sammelgrube vor allem bei Objekten mit geringem Abwasseraufkommen von bis zu 10 Kubikmetern pro Jahr wirtschaftlich sinnvoll, da andernfalls die Entsorgungsfrequenz und somit die laufenden Betriebskosten massiv ansteigen.

Das mechanische Klärprinzip der klassischen Klärgrube

Im Gegensatz dazu arbeitet die klassische Klärgrube nach dem Prinzip der mechanischen Vorreinigung. Hierbei fließt das Abwasser durch ein System aus mehreren Kammern. Durch die Verringerung der Fließgeschwindigkeit setzen sich feste Bestandteile am Boden ab, während leichtere Stoffe wie Fette an der Oberfläche eine Schwimmschicht bilden. Das mechanisch teilgeklärte Wasser verlässt die Grube über einen Ablauf. Da das einfache Einleiten dieses mechanisch geklärten Wassers in den Untergrund oder in Gewässer in Deutschland gesetzlich streng reglementiert und ohne nachgeschaltete vollbiologische Reinigungsstufe in der Regel nicht mehr zulässig ist, müssen viele Altanlagen heute entweder umgerüstet oder in abflusslose Sammelgruben umgebaut werden.

EigenschaftAbflusslose Sammelgrube (ASG)Klassische Klärgrube / Kleinkläranlage
FunktionsweiseReine Zwischenspeicherung des gesamten Abwassers ohne ReinigungMechanische Absetzung von Feststoffen mit biologischer Nachreinigung
Ablauf & ÜberlaufAbsolut dicht geschlossen, kein Ablauf oder Überlauf vorhandenKontrollierter Ablauf des geklärten Wassers in Vorfluter oder Versickerung
EntsorgungsmediumKomplettinhalt der Grube (Schmutzwasser und Schlamm)Lediglich der abgesetzte Klärschlamm in größeren Intervallen
WirtschaftlichkeitIdeal für unregelmäßig genutzte Objekte oder sehr geringen AbwasseranfallSinnvoll für dauerhaft bewohnte Liegenschaften mit normalem Abwasseraufkommen

Für die langfristige Werterhaltung und den reibungslosen Betrieb der Immobilien bietet SVEAG umfassende Services an. Wenn Sie Unterstützung bei der Koordination von Dienstleistern vor Ort oder der regelmäßigen Überprüfung Ihrer Außenanlagen benötigen, steht Ihnen der erfahrene Hausmeisterservice von SVEAG jederzeit professionell zur Seite. Ein vorausschauendes Management dieser dezentralen Anlagen schützt vor unvorhergesehenen Kosten und sichert die Einhaltung aller kommunalen Abwassersatzungen.

Wann muss abgesaugt werden? Richtwerte und Warnsignale

Für Hausverwaltungen ist die präzise Überwachung der Entleerungsintervalle von Abwassersystemen eine wirtschaftliche und hygienische Notwendigkeit. Die genauen Zeiträume, in denen eine abflusslose Sammelgrube oder eine Klärgrube entleert werden muss, hängen stark von der Anlagenart, dem Behältervolumen und dem tatsächlichen Abwasseraufkommen ab. Während eine klassische Klärgrube mit Absetzbecken oft nur in größeren Abständen eine Schlammentnahme benötigt, müssen abflusslose Sammelgruben, die das gesamte Abwasser auffangen, in deutlich kürzeren Zyklen abgesaugt werden.

Richtwerte für Entleerungsintervalle

AnlagenartTypisches IntervallFunktionsweise und Besonderheiten
Abflusslose SammelgrubeAlle 4 bis 8 WochenVollständige Sammlung von Schwarz- und Grauwasser ohne Ablauf; die Entleerung hängt direkt vom Wasserverbrauch ab.
Mehrkammer-Klärgrube1 bis 2 Mal pro JahrVorklärung mit Schlammabscheidung; flüssige Bestandteile werden abgeleitet.
Vollbiologische Kleinkläranlage1 bis 2 Mal pro JahrGezielter biologischer Abbau; Schlammentsorgung erfolgt gemäß individuellem Wartungsplan.

Um das Füllverhalten besser kalkulieren zu können, hilft eine einfache mathematische Beispielrechnung für eine abflusslose Sammelgrube. Bei einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 120 Litern pro Person und Tag fallen bei einer vierköpfigen Familie täglich rund 480 Liter Abwasser an. Eine typische Sammelgrube mit einem Fassungsvermögen von 6 Kubikmetern (das entspricht 6.000 Litern) ist unter diesen Bedingungen bereits nach rund 10 bis 12 Tagen vollständig gefüllt. Für Hausverwaltungen zeigt dieses Beispiel deutlich, wie schnell Kapazitätsgrenzen erreicht werden können, wenn mehrere Wohnparteien an eine gemeinsame, nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossene Grube angebunden sind.

Warnsignale für dringenden Handlungsbedarf

Obwohl feste Intervalle eine verlässliche Planungsgrundlage bieten, sollten Hausverwaltungen und Bewohner stets auf konkrete Warnsignale im Alltag achten. Typische Anzeichen für eine vollends gefüllte Grube sind merklich verlangsamte Abflüsse in Bad und Küche sowie unangenehme Gerüche im Außenbereich oder im Keller. Auch gurgelnde Geräusche aus den Abwasserleitungen oder ein ungewöhnlich hoher Wasserstand in den Toilettenbecken sind ernste Alarmsignale. Sobald solche Symptome auftreten, ist schnelles Handeln erforderlich, um einen gesundheitsgefährdenden Rückstau im Gebäude und teure Wasserschäden zu vermeiden.

Die Einhaltung der Entleerungsfristen ist nicht nur eine Frage des Wohnkomforts, sondern eine strenge gesetzliche Pflicht gemäß den kommunalen Abwassersatzungen. Da die Entsorgung ausschließlich durch zertifizierte Fachbetriebe nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz erfolgen darf, sollten Hausverwaltungen auf eine lückenlose Dokumentation achten. Als verlässlicher Partner für die Immobilienbetreuung unterstützt SVEAG Hausverwaltungen bei der laufenden Überwachung und Koordination aller notwendigen Dienstleistungen rund um die Liegenschaft. Mit professionellen Angeboten wie dem umfassenden Wartungsservice wird sichergestellt, dass technische Anlagen und Prüffristen stets im Blick behalten werden.

Gesetzliche Vorgaben und die Abwasserbeseitigungspflicht

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abwasserbeseitigung in Deutschland sind streng geregelt und nehmen insbesondere Grundstückseigentümer sowie professionelle Hausverwaltungen in die Pflicht. Grundsätzlich gilt nach deutschem Recht die sogenannte Abwasserbeseitigungspflicht, die besagt, dass anfallendes Abwasser ordnungsgemäß entsorgt werden muss, um Gefahren für das Grundwasser und die öffentliche Gesundheit auszuschließen. Wenn eine Immobilie nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen ist, kommen dezentrale Systeme wie abflusslose Sammelgruben oder Klärgruben zum Einsatz. Für Hausverwalter bedeutet dies eine hohe Verantwortung, da Versäumnisse bei der Überwachung und Entleerung dieser Anlagen erhebliche haftungsrechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können.

Kommunaler Anschluss- und Benutzungszwang und Entsorgungspflicht

Der sogenannte Anschluss- und Benutzungszwang schreibt grundsätzlich vor, dass jedes Grundstück an die öffentliche Abwasserentsorgung anzuschließen ist, sofern technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar. In ländlichen Gebieten oder bei abgelegenen Objekten besteht diese Möglichkeit jedoch oft nicht. In solchen Fällen greift die kommunale Abwassersatzung, welche den Betrieb von abflusslosen Sammelgruben oder Kleinkläranlagen regelt. Die zuständigen Behörden schreiben hierbei nicht nur die technischen Spezifikationen der Anlagen vor, sondern legen auch die genauen Entsorgungsintervalle fest. Hausverwalter müssen diese lokalen Satzungen genau kennen, da die Gemeinde die Einhaltung der Fristen überwacht und bei Zuwiderhandlung empfindliche Bußgelder verhängen kann.

Pflicht zur Beauftragung zertifizierter Entsorgungsfachbetriebe

Die Entleerung einer Klärgrube oder Sammelgrube ist keine Arbeit, die in Eigenregie oder durch beliebige Dienstleister durchgeführt werden darf. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe mit dieser Aufgabe betraut werden dürfen. Diese Pflicht stützt sich auf die Paragrafen 56 und 57 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), die strenge Anforderungen an die Zuverlässigkeit, Fachkunde und technische Ausstattung des Entsorgungsunternehmens stellen. Nur solche zertifizierten Betriebe garantieren, dass die Fäkalien und Abwasserschlämme umweltschonend und gesetzeskonform in dafür zugelassenen Kläranlagen behandelt und entsorgt werden. Die Beauftragung eines nicht zertifizierten Betriebs stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann für die verantwortliche Hausverwaltung zu einer direkten persönlichen Haftung führen.

Lückenlose Dokumentationspflicht für Hausverwalter

Für Hausverwaltungen ist der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung im Rahmen der Betreiberpflichten unerlässlich. Gegenüber den Umweltbehörden und Entsorgungsverbänden muss jederzeit lückenlos belegt werden können, wann welche Mengen an Abwasser durch welchen Fachbetrieb abgefahren wurden. Um dieser Dokumentationspflicht gerecht zu werden, empfiehlt es sich, für jedes verwaltet Objekt ein Prüfbuch zu führen. Die sorgfältige Dokumentation schützt die Hausverwaltung im Schadensfall vor Schadensersatzansprüchen und sichert die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Im Rahmen einer professionellen Objektbetreuung können regelmäßige Prüfungen der Anlagen im Zuge eines vertraglich vereinbarten Wartungsservice oder durch einen zuverlässigen Hausmeisterservice koordiniert werden, um Risiken frühzeitig zu minimieren.

  • Abfuhrbelege und Entsorgungsnachweise des zertifizierten Fachbetriebs mit Angabe der entnommenen Kubikmeter
  • Wartungsprotokolle bei biologischen Kleinkläranlagen, die in der Regel zweimal jährlich durch sachkundige Personen auszustellen sind
  • Prüfberichte über die Dichtheitsprüfung der Grube, die je nach Bundesland und Wasserschutzgebiet in bestimmten Intervallen gefordert wird
  • Rechnungen des Entsorgungsunternehmens als zusätzlicher Nachweis für die ordnungsgemäße finanzielle und sachliche Abwicklung
  • Schriftlicher Nachweis über eventuell behobene Mängel oder Instandsetzungsarbeiten an der Grubenkonstruktion

Die Einhaltung all dieser rechtlichen Vorgaben erfordert eine strukturierte Organisation und verlässliche Partner vor Ort. Ein reibungsloser Betrieb der gesamten Gebäudeinfrastruktur lässt sich am besten realisieren, wenn Verwaltung und operative Dienstleistungen Hand in Hand arbeiten. Neben der Abwasserentsorgung gehören auch weitere Aufgaben wie die Gebäudereinigung oder der Winterdienst zu den Kernaufgaben der Bewirtschaftung. Ein professioneller Partner wie SVEAG bietet mit seinen vielfältigen die ideale Unterstützung, um Hausverwaltungen im Alltag spürbar zu entlasten und die langfristige Werterhaltung der Immobilien zu sichern.

Der Ablauf der professionellen Grubenentleerung

Für Hausverwaltungen gehört die Organisation einer geordneten Abwasserentsorgung zu den wiederkehrenden Pflichten im Rahmen des technischen Gebäudemanagements. Um Betriebsstörungen und kostspielige Rückstauungen in Wohnanlagen zu vermeiden, ist ein strukturierter und reibungsloser Ablauf der Entleerung unerlässlich. Professionelle Dienstleister sorgen dafür, dass die Entsorgung schnell, sauber und vorschriftenkonform erfolgt. Ein zuverlässiger Hausmeisterservice von SVEAG kann hierbei unterstützen, indem er die vorbereitenden Schritte koordiniert und als direkter Ansprechpartner für die Entsorgungsunternehmen vor Ort agiert.

Die Vorbereitung: Zufahrt und Zugänglichkeit

Bevor der Saugwagen eintrifft, müssen grundlegende Vorkehrungen getroffen werden, um Verzögerungen und Zusatzkosten zu vermeiden. Der schwere Saugwagen benötigt eine tragfähige und ausreichend breite Zufahrt zur Sammelgrube oder Klärgrube. Zudem müssen die Einstiegsöffnungen und Deckel frei zugänglich sein. Da Saugschläuche zwar über Entfernungen von bis zu 100 Metern verlegt werden können, erhöht jede zusätzliche Schlauchlänge den Zeitaufwand beim Absaugvorgang. In dicht bebauten Wohngebieten ist es oft ratsam, im Vorfeld Parkflächen oder Rettungswege freizuhalten. Ein professionelles Parkraummanagement hilft Hausverwaltungen dabei, unbefugtes Parken auf solchen Zufahrtswegen dauerhaft zu verhindern, sodass Entsorgungsfahrzeuge im Ernstfall ungehinderten Zugang haben.

Absaugen, Hochdruckspülung und fachgerechter Abtransport

  • Öffnen und Prüfen: Das Fachpersonal öffnet die Abdeckungen der Grube und prüft den Zustand sowie den aktuellen Füllstand der Kammern vor dem Start des Absaugvorgangs.
  • Absaugen des Schlamms: Über leistungsstarke Pumpen saugt der Saugwagen den flüssigen Füllstoff sowie den am Boden abgesetzten Fäkalschlamm vollständig ab.
  • Hochdruckspülung: Nach der Entleerung werden die Wände und Zuläufe der Grube mit Hochdruck gereinigt, um hartnäckige Ablagerungen und Verstopfungen in den Rohrleitungen zu entfernen.
  • Verschließen und Sichern: Nach Abschluss der Arbeiten wird die Einstiegsöffnung wieder sicher verschlossen, um Unfälle und Geruchsbelästigungen im Wohnumfeld zu vermeiden.
  • Abtransport zur Kläranlage: Der zertifizierte Entsorgungsbetrieb transportiert die Abwässer direkt zur nächstgelegenen kommunalen Kläranlage, wo sie fachgerecht aufbereitet werden.

Nach der Entleerung händigt das Spezialunternehmen der Hausverwaltung einen gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsnachweis aus, der für behördliche Kontrollen sorgfältig aufbewahrt werden muss. Durch die Integration solcher regelmäßigen Kontrollen in einen übergeordneten Wartungsservice von SVEAG, den Verwalter im Rahmen der angebotenen Leistungen vereinbaren können, behalten Immobilienverwalter die Fristen stets im Blick und schützen das Gemeinschaftseigentum langfristig vor Umweltschäden und Haftungsrisiken.

Kosten und Gebührenstrukturen im Überblick

Für Hausverwaltungen stellt die Bewirtschaftung von dezentralen Abwasseranlagen einen wesentlichen Posten bei den laufenden Betriebskosten dar. Da abflusslose Sammelgruben und Kleinkläranlagen nicht direkt an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, müssen die Abwassergebühren über regelmäßige Abfuhren gedeckt werden. Um unvorhergesehene finanzielle Belastungen für Eigentümergemeinschaften zu vermeiden, ist eine präzise Kalkulation der anfallenden Gebühren unumgänglich. Diese Kosten setzen sich in der Regel aus einer festen Grundgebühr pro Anfahrt und einer variablen, volumenabhängigen Entsorgungsgebühr zusammen, die sich je nach Region stark unterscheiden kann.

Feste und variable Kosten am regionalen Beispiel

Ein Blick auf die Gebührensatzung im Hamburger Umland zeigt, wie stark diese dezentralen Entsorgungskosten reglementiert sind. Am Beispiel des Ortsteils Barsbüttel, wo die Hamburger Stadtentwässerung für die dezentrale Entsorgung zuständig ist, wird die finanzielle Struktur deutlich: Pro Leerung einer Sammelgrube wird eine feste Grundgebühr von 59,50 Euro fällig. Hinzu kommt eine volumenabhängige Zusatzgebühr von 18,31 Euro für jeden abzutransportierenden Kubikmeter Abwasser. Für eine typische Sammelgrube mit einem Fassungsvermögen von sechs Kubikmetern belaufen sich die durchschnittlichen Gesamtkosten pro Abfuhr inklusive Anfahrt und Entsorgung je nach Region und örtlichen Gegebenheiten somit auf etwa 200 bis 350 Euro.

KostenfaktorGebührensatz (Beispiel Barsbüttel)Bedeutung für die Betriebskostenkalkulation
Grundgebühr Sammelgrube59,50 € pro EntsorgungFeste Pauschale pro Anfahrt des Saugfahrzeugs.
Zusatzgebühr Schmutzwasser18,31 € pro m³Variable Kosten, die linear mit der Abwassermenge steigen.
Vergebliche Abholversuche146,90 € pro VorgangVermeidbare Strafgebühr bei blockierten Zufahrten.
Schlauchverlängerung (> 30 m)2,38 € pro MeterZusatzkosten bei schwer zugänglichen Sammelgruben.
Dringlichkeitsabfuhr (Notfall)289,70 € pro VorgangErhöhte Gebühr bei kurzfristigen Einsätzen am Wochenende oder Feiertag.

Wirtschaftlichkeitsgrenze und strategische Optimierung

Für eine vorausschauende Bewirtschaftung müssen Hausverwaltungen die wirtschaftlichen Grenzen dezentraler Systeme kennen. Der Betrieb einer abflusslosen Sammelgrube ist in der Regel nur bis zu einem Abwasseranfall von maximal 10 Kubikmetern im Jahr sinnvoll und wirtschaftlich tragbar. Liegt die regelmäßige Abwassermenge darüber, sollten Verwalter prüfen, ob ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz oder der Umbau zu einer vollbiologischen Kleinkläranlage langfristig kostengünstiger ist. Um solche baulichen und planerischen Maßnahmen reibungslos umzusetzen und die regelmäßige Überprüfung der technischen Anlagen zu sichern, unterstützt ein professioneller Partner. Über einen strukturierten Wartungsservice von SVEAG lassen sich solche Prüfungen und Instandhaltungstätigkeiten im Rahmen des gesamten Facility-Managements optimal koordinieren, um unvorhergesehene Notfalleinsätze und teure Leerlaufgebühren zu vermeiden.

Die Rolle der Hausverwaltung: Haftung und präventiver Wartungsservice

Für Hausverwaltungen gehört die ordnungsgemäße Bewirtschaftung von Immobilien zu den zentralen Aufgaben im Rahmen der Objektbetreuung. Befinden sich auf dem Grundstück dezentrale Abwasseranlagen wie abflusslose Sammelgruben oder Klärgruben, tragen die Verwalter eine besondere Verantwortung. Wird die Entleerung vernachlässigt oder nicht rechtzeitig veranlasst, drohen gravierende Konsequenzen: von kostspieligen Rückstauschäden im Gebäude bis hin zu behördlichen Bußgeldern oder Verfahren wegen einer Verunreinigung des Grundwassers. Ein strukturiertes und vorausschauendes Vorgehen ist daher unerlässlich, um Haftungsrisiken für die Eigentümergemeinschaft oder den Eigentümer effektiv abzuwenden.

Sichtprüfung und Früherkennung im Hausmeisterservice

Eine der wirksamsten präventiven Maßnahmen ist die regelmäßige Überwachung der Anlagen vor Ort. Ein fachkundiger Hausmeisterservice kann im Rahmen seiner routinemäßigen Kontrollgänge einfache Sichtprüfungen der Grubenabdeckungen, der Geruchsentwicklung sowie der mechanischen Komponenten vornehmen. Typische Anzeichen für einen drohenden Rückstau (wie gurgelnde Geräusche aus den Leitungen, ein verlangsamter Abfluss im Erdgeschoss oder steigende Pegelstände in den Abläufen) lassen sich so frühzeitig erkennen. Durch diese engmaschige Kontrolle im Rahmen der Objektbetreuung können notwendige Leerungen rechtzeitig geplant und teure Notdiensteinsätze außerhalb der regulären Arbeitszeiten vermieden werden.

Rechtssichere Organisation durch den Wartungsservice von SVEAG

Um die technische Betriebssicherheit und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften lückenlos zu gewährleisten, empfiehlt sich die Integration der Abwasserüberwachung in einen professionellen Wartungsservice. Als erfahrener Partner für Hausverwaltungen übernimmt SVEAG die strukturierte Planung und Koordinierung aller anfallenden Inspektionsaufgaben. Da in Deutschland nur zertifizierte Fachbetriebe mit der Abfuhr und Entsorgung des Fäkalschlamms beauftragt werden dürfen, stellt die Vergabe über einen etablierten Dienstleister sicher, dass alle Umweltauflagen und Entsorgungsnachweise lückenlos dokumentiert sind. Dies schützt die Hausverwaltung im Schadensfall vor dem Vorwurf der Pflichtverletzung.

  • Regelmäßige Kontrollen der Abwasseranlagen fest in das Aufgabenheft für den Hausmeisterservice integrieren.
  • Bedarfsgerechte Entleerungsintervalle auf Basis der tatsächlichen Auslastung und der Vorgaben der lokalen Wasserbehörde vereinbaren.
  • Ausschließlich nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragen, um rechtlich abgesichert zu sein.
  • Sämtliche Betriebstagebücher, Prüfprotokolle und Entsorgungsnachweise geordnet ablegen, um sie der Behörde bei Nachfragen sofort vorlegen zu können.

Durch die Kombination aus alltäglicher Aufmerksamkeit vor Ort und einer professionellen, vertraglich geregelten Überwachung im technischen Bereich minimieren Hausverwaltungen betriebliche Risiken auf ein Minimum. Ein koordinierter Wartungsservice sorgt nicht nur für einen reibungslosen Betrieb der dezentralen Entsorgungsanlagen, sondern trägt auch maßgeblich zum langfristigen Werterhalt der Immobilie und zur Entlastung des Verwalteralltags bei.

Klärgrubenentleerung – deutschlandweit in allen 16 Bundesländern

SVEAG bietet Klärgrubenentleerung für Hausverwaltungen, Genossenschaften und Eigentümer deutschlandweit an 76 Servicestandorten in allen 16 Bundesländern. Ein Auszug unserer Servicestandorte (verfügbar an allen 76):

Weiterführende Artikel: Klärgrube entleeren: Turnus, Kosten und Pflichten für Hausverwaltungen und Eigentümer

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer abflusslosen Sammelgrube und einer Klärgrube?

Eine abflusslose Sammelgrube speichert das gesamte Abwasser vollständig und muss regelmäßig komplett leergepumpt werden. Eine Klärgrube hingegen trennt Feststoffe mechanisch ab und leitet das flüssige Abwasser weiter oder klärt es biologisch, weshalb dort primär der abgesetzte Klärschlamm entnommen wird.

Wie oft muss eine abflusslose Sammelgrube geleert werden?

Die Leerung erfolgt nach Bedarf, meistens jedoch im Turnus von alle 4 bis 8 Wochen. Bei einer vierköpfigen Familie ist eine 6-Kubikmeter-Sammelgrube bei normalem Verbrauch von rund 120 Litern pro Tag bereits nach rund 10 Tagen voll.

Wie oft muss der Schlamm aus einer Klärgrube abgesaugt werden?

Bei klassischen Mehrkammer-Klärgruben und vollbiologischen Kleinkläranlagen ist eine Entleerung beziehungsweise Schlammentsorgung in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr gesetzlich vorgeschrieben oder erfolgt bedarfsgerecht nach Wartungsprotokoll.

Welche Kosten fallen für das Leeren einer Klärgrube an?

Die Kosten für eine einmalige Entleerung liegen typischerweise zwischen 200 und 350 Euro für eine 6-Kubikmeter-Grube. Die regionalen Gebühren variieren stark, wie etwa Zusatzgebühren von rund 18,31 Euro je Kubikmeter in einigen Randgebieten Hamburgs.

Wer darf eine Sammelgrube oder Klärgrube rechtlich entleeren?

In Deutschland dürfen ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gemäß den Paragrafen 56 und 57 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) mit der Entleerung und Fäkalienentsorgung beauftragt werden, um Umweltschäden zu verhindern.

Welche Warnsignale deuten auf eine volle Grube hin?

Typische Warnsignale sind merklich langsamer ablaufende Abflüsse im Haus, gurgelnde Geräusche in den Rohrleitungen, unangenehme Gerüche im Außenbereich oder im Keller sowie das Auslösen der Füllstandsanzeige beziehungsweise des Alarmsystems.