Fassadensanierung: Ablauf, Maßnahmen und Kosten pro Quadratmeter
Werterhalt der Gebäudehülle für Hausverwaltungen
Eine professionelle Fassadensanierung sichert den langfristigen Werterhalt Ihrer Immobilie, senkt Energiekosten und sorgt für ein ansprechendes Erscheinungsbild. Erfahren Sie alles über gesetzliche GEG-Vorgaben, typische Kosten von 25 bis 300 €/m² und den optimalen Ablauf.
Wirtschaftlichkeit und Werterhalt: Warum sich eine Fassadensanierung auszahlt
Für Hausverwaltungen steht der langfristige Werterhalt des Immobilienportfolios an erster Stelle. Eine vernachlässigte Außenwand führt schnell zu tiefgreifenden Feuchtigkeitsschäden, die das Mauerwerk dauerhaft schädigen und den Gesamtwert eines Gebäudes erheblich mindern können. Immobilienprüfer und Sachverständige betonen immer wieder, dass der Zustand der Gebäudehülle einen entscheidenden Einfluss auf die Wertermittlung und das gesamte Risikoprofil einer Immobilie hat. Eine professionell geplante Instandsetzung schützt das Objekt vor Witterungseinflüssen, minimiert das Risiko teurer Notfallreparaturen und sichert so die Substanz über Jahrzehnte.
Schutz der Bausubstanz und energetische Optimierung nach GEG
Ein wesentlicher Hebel für die Wirtschaftlichkeit liegt in der Senkung des Energiebedarfs. Durch eine energetische Dämmung der Fassade von außen lassen sich rund 19 Prozent der Heizenergie einsparen. Diese Reduktion entlastet nicht nur die Mieter bei den Nebenkosten, sondern ist oft auch gesetzlich vorgeschrieben. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass die energetischen Anforderungen erfüllt werden müssen, sobald Renovierungsmaßnahmen mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche betreffen. Hausverwaltungen sollten daher rechtzeitig eine professionelle Fassadendämmung prüfen lassen, um gesetzlichen Verpflichtungen zuvorzukommen und das Objekt energetisch zukunftssicher aufzustellen.
Steigerung der Vermietbarkeit und gesundes Wohnklima
Neben den energetischen Vorteilen verbessert eine sanierte Fassade das Raumklima in den Wohnungen spürbar. Gut gedämmte Wände verhindern im Winter den gefürchteten Kälteabfall an den Innenseiten und reduzieren das Schimmelrisiko drastisch. Dies sorgt für eine hohe Mieterzufriedenheit, senkt die Fluktuation und beugt Mietminderungen vor. Um die finanzielle Belastung für die Eigentümer während der Bauphase zu senken, können Hausverwaltungen zudem kreative Zusatzerträge nutzen. Über eine professionelle Werbeflächen-Vermarktung lässt sich das Baugerüst vorübergehend als Werbefläche vermieten, wodurch zusätzliche Einnahmen zur Deckung der Sanierungskosten generiert werden.
Schadensprävention durch professionellen Hausmeisterservice
Damit es erst gar nicht zu kostspieligen Großprojekten kommt, ist eine kontinuierliche Objektüberwachung unverzichtbar. Ein professioneller Hausmeisterservice übernimmt hierbei eine wichtige Wächterfunktion. Durch die regelmäßige Sichtkontrolle der Fassade, der Regenrinnen und der Sockelbereiche können feine Risse im Rahmen umfassender Leistungen zur Objektbetreuung frühzeitig erkannt und gemeldet werden. Diese präventive Betreuung stellt sicher, dass kleinere Schäden behoben werden, bevor Feuchtigkeit tief in das Mauerwerk eindringt und eine großflächige Sanierung erzwingt.
- Langfristiger Werterhalt und Schutz vor teurer Bausubstanzschädigung durch Feuchtigkeit und Risse
- Signifikante Reduktion der Energiekosten um bis zu 19 Prozent durch verbesserte Wärmedämmung
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bei Baumaßnahmen ab 10 Prozent der Bauteilfläche
- Verbesserung des Wohnklimas für die Bewohner zur Vermeidung von Schimmelbildung und Mietminderungen
- Sicherung zusätzlicher Mieteinnahmen während der Sanierungsphase durch die Möglichkeit der temporären Werbeflächenvermarktung
Gesetzliche Grundlagen: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Fokus
Für Hausverwaltungen ist eine geplante Fassadensanierung nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch ein rechtlicher Balanceakt. Wer die Gebäudehülle eines Mietshauses oder einer Eigentumswohnanlage saniert, muss die gesetzlichen Pflichten des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) genau kennen. Da die energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft wurden, stehen Immobilienverwalter in der Pflicht, jede Maßnahme gesetzeskonform zu planen. Eine Missachtung der gesetzlichen Vorgaben kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen und mindert den langfristigen Werterhalt der Immobilie. Gleichzeitig bietet die energetische Modernisierung die Chance, den Energieverbrauch nachhaltig zu senken und den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor maßgeblich zu reduzieren.
Die 10-Prozent-Bagatellregel: Wann greift die Dämmpflicht?
Das Gesetz schreibt vor, dass bei baulichen Änderungen an der Außenhülle bestimmte energetische Mindeststandards eingehalten werden müssen. Allerdings greift diese Pflicht nicht bei jeder kleinen kosmetischen Ausbesserung, da der Gesetzgeber eine sogenannte Bagatellgrenze definiert hat. Nur wenn die geplante Maßnahme mehr als 10 Prozent der gesamten Bauteilfläche betrifft, müssen die strengen Anforderungen der Anlage 7 des GEG erfüllt werden. Wenn Sie also lediglich kleinere Putzausbesserungen oder kosmetische Schönheitsreparaturen an weniger als einem Zehntel der Fassadenfläche vornehmen, entfällt die Dämmpflicht. Sobald jedoch der Putz großflächig abgeschlagen oder eine neue Außenverkleidung angebracht wird, muss das Bauteil zwingend den gesetzlich vorgegebenen Wärmedurchgangskoeffizienten einhalten.
| Bauteil | Maximaler U-Wert nach GEG (W/m²K) | Bedingung für die Pflicht |
|---|---|---|
| Außenwand | 0,24 | Änderung von mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche |
| Fenster und Fenstertüren | 1,30 | Austausch oder erstmaliger Einbau |
Ausnahmen bei Denkmalschutz und wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
Nicht jedes Gebäude lässt sich ohne Weiteres mit einer modernen Dämmschicht versehen. Für historische Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, oder für Immobilien, die eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen, gelten wichtige gesetzliche Ausnahmen. Nach dem GEG sind Abweichungen zulässig, wenn die energetischen Maßnahmen das optische Erscheinungsbild des Baudenkmals beeinträchtigen oder mit den strengen Vorgaben der Denkmalpflege kollidieren. Eine weitere Ausnahme bildet die wirtschaftliche Unzumutbarkeit. Wenn sich die Investition für die energetische Sanierung innerhalb einer angemessenen Frist nicht durch die erzielten Energieeinsparungen amortisiert, können Hausverwaltungen eine Befreiung von der Dämmpflicht beantragen. Hierbei empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit zertifizierten Gutachtern, um eine fundierte Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Bausubstanz vorzulegen.
- Bagatellgrenze im Blick behalten: Reparaturen unter 10 Prozent der Außenwandfläche lösen keine Dämmpflicht aus.
- Gezielte Planung nutzen: Bei Überschreiten der Grenze ist die energetische Fassadendämmung rechtlich vorgeschrieben.
- Denkmalschutz prüfen: Historische Fassaden können von den strengen U-Wert-Vorgaben befreit werden.
- Dokumentation sichern: Wirtschaftliche Unzumutbarkeit muss stets durch Fachgutachten detailliert belegt werden.
Um böse Überraschungen und unnötige Kostensteigerungen zu vermeiden, sollten Hausverwaltungen bereits in der Vorbereitungsphase alle rechtlichen Optionen prüfen. Ein erfahrener Partner wie SVEAG unterstützt Sie nicht nur bei der Analyse, sondern sorgt mit professionellen Leistungen im Bereich Fassadendämmung für eine fachgerechte und gesetzeskonforme Umsetzung. Zudem hilft ein integrierter Hausmeisterservice oder Wartungsservice im Vorfeld dabei, kleinere Risse oder Schäden an der Gebäudehülle rechtzeitig zu dokumentieren, damit größere Folgeschäden vermieden werden und Sie den Instandhaltungsbedarf Ihrer Objekte jederzeit präzise im Blick behalten.
Typische Sanierungsmaßnahmen: Vom Neuanstrich bis zum Wärmedämm-Verbundsystem
Die Sanierung einer Gebäudehülle stellt für Hausverwaltungen ein komplexes Unterfangen dar, das weit über rein optische Verschönerungen hinausgeht. Je nach Zustand der Fassade sind unterschiedliche bauliche Maßnahmen notwendig, um die Bausubstanz langfristig zu schützen und den Wert der Immobilie zu sichern. Da energetische Sanierungen gesetzlich streng reglementiert sind, müssen Hausverwaltungen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fest in ihrer Planung verankern. Sobald mehr als 10 Prozent der gesamten Fassadenfläche erneuert oder neu verputzt werden, greifen die strengen gesetzlichen Mindestanforderungen, die für die Außenwand einen maximalen U-Wert von 0,24 W/(m²K) vorschreiben. Um dies zu gewährleisten, arbeiten Verwalter oft eng mit qualifizierten Gutachtern zusammen, um die energetische Qualität des Gebäudes im Vorfeld exakt zu analysieren.
Vorbereitende Gebäudereinigung und professionelle Rissbeseitigung
Die solide Basis jeder Fassadenarbeit ist eine gründliche Untergrundvorbereitung. Vor dem Aufbringen neuer Schichten muss die Außenwand frei von Ablagerungen wie Schmutz, Moos, Algen oder alten Farbresten sein. Hier setzen professionelle Services an, die Hausverwaltungen nachhaltig entlasten. Die professionelle Gebäudereinigung von SVEAG sorgt für saubere Oberflächen, während gezielte Zusatzleistungen wie die Graffiti-Entfernung in Essen unerwünschte Schmierereien rückstandslos beseitigen. Nach der Säuberung folgt die detaillierte Rissbeseitigung. Kleinere Risse im Putz werden fachgerecht verschlossen und verspachtelt, um das Eindringen von Feuchtigkeit in das Mauerwerk zu verhindern und Frostschäden im Winter vorzubeugen.
Mineralischer und organischer Putz: Schutz vor Witterungseinflüssen
Nach der Vorbereitung des Untergrunds entscheidet die Wahl des Außenputzes über Schutzwirkung und Langlebigkeit der Fassade. Hierbei wird grundsätzlich zwischen mineralischen und organischen, also kunstharzgebundenen Putzen unterschieden. Mineralische Putze zeichnen sich durch eine sehr hohe Wasserdampfdurchlässigkeit aus, was für ein gesundes Raumklima sorgt und das Risiko von Schimmelbildung minimiert. Organische Putze hingegen bieten eine hervorragende Elastizität, sind extrem wasserabweisend und widerstandsfähig gegen mechanische Belastungen sowie Rissbildungen. Für Hausverwaltungen gilt es, die Vor- und Nachteile der Putzarten präzise abzuwägen und sie passend zu den spezifischen Anforderungen des Standorts und der Gebäudestruktur auszuwählen.
Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) als Schlüssel zur Energieeffizienz
Steht eine umfassende energetische Sanierung an, ist die Montage eines modernen Wärmedämm-Verbundsystems (WDVS) die effektivste Lösung. Ein WDVS besteht aus aufeinander abgestimmten Systemkomponenten wie Dämmplatten aus Mineralwolle oder EPS, einer Armierungsschicht und dem abschließenden Außenputz. Mit einer professionellen Fassadendämmung lassen sich die Wärmeverluste über die Außenwände drastisch reduzieren, was die Heizkosten für die Mieter spürbar senkt und die Energieeffizienzklasse des Gebäudes verbessert. Die erforderliche Dämmstoffdicke liegt meist bei 12 bis 16 Zentimetern, um den gesetzlich geforderten U-Wert sicher zu erreichen. Dies trägt maßgeblich zur langfristigen Reduktion der Betriebskosten und zur Einhaltung aller Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes bei.
Kontinuierliche Wartung nach der Sanierung
Eine erfolgreich abgeschlossene Fassadensanierung schützt das Gebäude für viele Jahre, erfordert jedoch eine regelmäßige Kontrolle, um den neu gewonnenen Zustand langfristig zu bewahren. Ein strukturierter Wartungsservice von SVEAG hilft dabei, kleine Mängel wie verstopfte Dachrinnen oder feuchte Stellen frühzeitig zu erkennen, bevor sie größere Schäden an der gedämmten Außenwand verursachen. Auch der Hausmeisterservice kann hierbei eine wichtige Rolle spielen, indem er im Rahmen der täglichen Objektbetreuung ein wachsames Auge auf die Gebäudehülle wirft und anstehende Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten direkt an die Verwaltung meldet.
| Sanierungsstufe | Typische Maßnahmen | GEG-Relevanz (10-Prozent-Grenze) | Mehrwert für den Werterhalt |
|---|---|---|---|
| Kosmetische Sanierung | Fassadenreinigung, Rissbeseitigung und schützender Neuanstrich. | Keine Dämmpflicht, solange weniger als 10 Prozent der Putzfläche bearbeitet werden. | Schnelle optische Aufwertung und Schutz vor oberflächlicher Feuchtigkeit. |
| Putzsanierung | Vollständiges Abschlagen und Erneuern des mineralischen oder organischen Putzes. | Verpflichtende Dämmung auf U-Wert 0,24 W/(m²K) bei Erneuerung von mehr als 10 Prozent der Gesamtfläche. | Beseitigung tiefgehender Schäden und dauerhafter Schutz der Tragstruktur. |
| Energetische Sanierung | Installation eines Wärmedämm-Verbundsystems (WDVS) inklusive Dämmplatten und Systemputz. | Vollständige Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. | Signifikante Heizkosteneinsparung, Schutz vor Wärmebrücken und deutliche Wertsteigerung. |
Kosten pro Quadratmeter: Preisfaktoren und detaillierte Kalkulation
Für professionelle Hausverwaltungen gehört die Budgetplanung einer Fassadensanierung zu den anspruchsvollsten Aufgaben. Die Investitionshöhe ist kein Pauschalwert, sondern hängt maßgeblich von der gewählten Sanierungsmaßnahme, den baulichen Besonderheiten und der gesamten Fassadenfläche ab. Eine fundierte Kalkulation schützt das Instandhaltungsbudget der Eigentümergemeinschaft und sichert gleichzeitig die gesetzeskonforme Umsetzung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Um Property Managern eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu bieten, müssen die verschiedenen Gewerke und Einzelschritte separat betrachtet und kalkuliert werden.
Kostentreiber und Richtwerte im Überblick
| Sanierungsmaßnahme | Typische Kosten pro m² | Wesentliche Preisfaktoren |
|---|---|---|
| Gerüststellung (Miete und Montage) | 6 bis 12 Euro pro Quadratmeter | Standzeit, Gebäudehöhe und Zugänglichkeit des Objekts |
| Fassadenanstrich (inkl. Reinigung) | ab 25 Euro (25 bis 50 Euro) pro Quadratmeter | Untergrundbeschaffenheit und verwendete Farbqualität |
| Putzausbesserung (partiell) | 30 bis 80 Euro pro Quadratmeter | Verteilung und Tiefe der lokalen Putzschäden am Gebäude |
| Komplette Putzerneuerung | 50 bis 120 Euro pro Quadratmeter | Abtrag des Altputzes und Entsorgungskosten |
| Fassadendämmung (WDVS) | 160 bis 200 Euro pro Quadratmeter | Dämmstoffart und Komplexität der Anschlüsse |
| Vorgehängte hinterlüftete Fassade | 180 bis 300 Euro pro Quadratmeter | Material der Außenbekleidung und Unterkonstruktion |
Aus dieser Aufstellung wird deutlich, dass rein optische Verschönerungen wie eine professionelle Fassadenreinigung mit anschließendem Schutzanstrich ab 25 Euro pro Quadratmeter vergleichsweise kostengünstig sind. Müssen Hausverwaltungen jedoch tiefgreifende Mängel beheben oder energetische Vorgaben erfüllen, steigen die Kosten. Eine umfassende Putzerneuerung schlägt mit 50 bis 120 Euro pro Quadratmeter zu Buche, während hocheffiziente Dämmlösungen wie eine vorgehängte hinterlüftete Fassade bis zu 300 Euro pro Quadratmeter kosten können. Die genaue Kostenstruktur hängt somit primär vom baulichen Zustand der Immobilie ab.
Kostenvorteile durch Bündelung und Refinanzierung
Da für nahezu alle Arbeiten an der Gebäudehülle ein Gerüst gestellt werden muss, dessen Kosten sich auf 6 bis 12 Euro pro Quadratmeter belaufen, sollten Hausverwaltungen anstehende Maßnahmen klug bündeln. Wenn das Gerüst einmal montiert ist, ist es wirtschaftlich sinnvoll, den Anstrich, die Ausbesserung von Schadstellen oder eine energetische Fassadendämmung in einem einzigen Durchgang zu realisieren. Dadurch entfallen wiederholte Rüstzeiten und die Gesamtkosten sinken spürbar. Um die langfristige Funktion und Optik der sanierten Flächen zu erhalten, empfiehlt sich zudem eine regelmäßige Pflege und Instandhaltung, die über einen professionellen Wartungsservice oder eine fachgerechte Gebäudereinigung sichergestellt werden kann.
Ein wertvoller Praxistipp für Property Manager ist zudem die Möglichkeit, ungenutzte Flächen während der Sanierungsphase gewinnbringend zu verwerten. Über eine professionelle Werbeflächen-Vermarktung an Fassaden und Bauzäunen lassen sich während der Bauzeit attraktive Zusatzeinnahmen für die Eigentümer generieren. Diese Erträge können einen wesentlichen Teil der Sanierungskosten decken und die finanzielle Belastung für die Eigentümergemeinschaft spürbar reduzieren.
Der Ablauf einer Fassadensanierung: Schritt für Schritt zum Projekterfolg
Eine professionelle Fassadensanierung schützt das Gebäude langfristig vor Witterungseinflüssen, senkt die Energiekosten und sichert den Werterhalt der Immobilie. Für Hausverwaltungen stellt ein solches Großprojekt jedoch eine erhebliche logistische und rechtliche Herausforderung dar. Eine strukturierte Durchführung ist unerlässlich, um Ausfallzeiten zu minimieren, die Unruhe für die Bewohner so gering wie möglich zu halten und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Insbesondere in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) müssen die gesetzlichen Pflichten zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums sorgfältig mit den Interessen der Eigentümer abgestimmt werden.
Schadensanalyse und Bestandsaufnahme
Am Anfang jedes erfolgreichen Sanierungsprojekts steht eine fundierte Bestandsaufnahme. Hausverwaltungen sollten hierbei nichts dem Zufall überlassen und qualifizierte Bausachverständige oder Gutachter hinzuziehen. In dieser Phase werden Feuchtigkeitsschäden, Risse im Putz, Betonabplatzungen sowie die thermischen Schwachstellen der Gebäudehülle genauestens dokumentiert. Gleichzeitig müssen die rechtlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geprüft werden: Sobald mehr als 10 Prozent der Fassadenfläche saniert werden, schreibt der Gesetzgeber vor, dass die betroffenen Bauteile bestimmte U-Werte einhalten müssen. Hierbei ist eine fachgerechte Fassadendämmung (WDVS) oft der effektivste Weg, um diese strengen Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig die Energieeffizienz der Immobilie nachhaltig zu steigern.
Ausschreibung und Handwerkerkoordination
Auf Basis der Schadensanalyse wird ein detailliertes Leistungsverzeichnis erstellt. Dieses dient als Grundlage für die Ausschreibung, um vergleichbare und transparente Angebote von Fachbetrieben einzuholen. Hausverwaltungen müssen die verschiedenen Angebote sorgfältig prüfen, strukturieren und den Eigentümern im Rahmen einer Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Um die oft erheblichen Kosten einer solchen Sanierung abzufedern, können innovative Konzepte genutzt werden. So bietet eine professionelle Werbeflächen-Vermarktung am ohnehin benötigten Baugerüst eine hervorragende Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen für die Eigentümergemeinschaft zu generieren und das Projektbudget spürbar zu entlasten.
- Schadensanalyse und Bestandsaufnahme: Technische und energetische Prüfung der Bausubstanz durch Experten.
- Planung und Genehmigung: Erstellung des Sanierungskonzepts unter Berücksichtigung des GEG und Einholung behördlicher Genehmigungen.
- Ausschreibung und Vergabe: Erstellung des Leistungsverzeichnisses, Einholen von Angeboten und Beschlussfassung in der WEG.
- Baustelleneinrichtung und Ausführung: Aufstellen des Gerüsts, Reinigung, Putzinstandsetzung, Dämmung und abschließender Anstrich.
- Bauliche Abnahme: Gemeinsame Begehung zur Dokumentation und Behebung eventueller Mängel vor der Schlusszahlung.
Durchführung und abschließende bauliche Abnahme
Nach der Vergabe der Gewerke startet die eigentliche Bauphase. Während der Durchführung ist eine engmaschige Bauüberwachung wichtig, um Verzögerungen im Zeitplan und Qualitätsmängel frühzeitig zu erkennen. Den formalen Schlusspunkt des Projekts bildet die bauliche Abnahme. Hausverwaltungen sollten die Abnahme stets gemeinsam mit einem unabhängigen Sachverständigen durchführen. Jedes Detail, von der Qualität der Putzanschlüsse bis hin zur Gleichmäßigkeit des Anstrichs, wird dabei dokumentiert. Erst nach der erfolgreichen und mängelfreien Abnahme erfolgt die Freigabe der Schlusszahlung, was die Gewährleistungsansprüche der Eigentümer sichert. Für den langfristigen Schutz der neuen Fassade empfiehlt sich im Anschluss eine kontinuierliche Objektbetreuung, wie sie im Rahmen professioneller Dienstleistungen durch einen Hausmeisterservice oder regelmäßige Inspektionen erbracht wird.
Staatliche Förderung und Finanzierung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Die energetische Sanierung der Gebäudehülle stellt Wohnungseigentümergemeinschaften vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Für Hausverwaltungen bietet sich hier die Chance, die Belastung der Eigentümer durch eine strategische Nutzung staatlicher Fördermittel maßgeblich zu senken. Eine fachgerechte Fassadendämmung sichert nicht nur den langfristigen Werterhalt des Gebäudes, sondern wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau massiv bezuschusst. Um die Planung abzusichern, arbeiten qualifizierte Hausverwaltungen in der Regel eng mit zertifizierten Sachverständigen und Energieeffizienz-Experten zusammen.
Zuschüsse über das BAFA für die Gebäudehülle
Das BAFA fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle mit einem attraktiven Grundfördersatz von 15 Prozent. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, erhöht sich dieser Zuschuss durch den sogenannten iSFP-Bonus um weitere 5 Prozent auf insgesamt bis zu 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für Wohnungseigentümergemeinschaften sind die förderfähigen Kosten regulär auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt, können sich jedoch bei Vorliegen eines iSFP auf bis zu 60.000 Euro verdoppeln. Zudem gilt bei bestimmten regionalen oder baulichen Vorgaben eine Begrenzung der förderfähigen Ausgaben für die reine Dämmung der Außenwände auf maximal 500 Euro pro Quadratmeter der sanierten Fassadenfläche.
Ergänzende Finanzierung durch KfW-Kredite und steuerliche Vorteile
Da die Zuschüsse selten die gesamten Kosten abdecken, können Hausverwaltungen für die verbleibende Summe zinsgünstige Darlehen beantragen. Die KfW bietet hierfür das Programm 358 beziehungsweise 359 an, einen speziellen Ergänzungskredit für bereits staatlich bezuschusste Einzelmaßnahmen. Dieser Förderkredit stellt bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung und ist für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro zusätzlich zinsverbilligt. Alternativ können selbstnutzende Eigentümer, die keinen direkten Zuschuss in Anspruch nehmen, die Sanierungskosten gemäß Paragraph 35c des Einkommensteuergesetzes über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen und so bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten direkt von ihrer Steuerschuld abziehen.
| Förderinstrument | Art der Förderung | Konditionen und Höchstsätze |
|---|---|---|
| BAFA Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle) | Direkter Zuschuss für Eigentümer | Grundförderung von 15 %, erhöhbar auf bis zu 20 % mit iSFP-Bonus. Die förderfähigen Ausgaben betragen maximal 30.000 € beziehungsweise 60.000 € pro Wohneinheit. Limitierung auf 500 € pro Quadratmeter möglich. |
| KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359) | Zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung | Maximal 120.000 € Kredit pro Wohneinheit für bereits zugesagte Einzelmaßnahmen. Zinsvergünstigungen für berechtigte Eigentümer. |
| Steuerermäßigung nach Paragraph 35c EStG | Steuerlicher Abzug für Selbstnutzer | Direkte Reduzierung der Einkommensteuerschuld über einen Zeitraum von drei Jahren als Alternative zu direkten Zuschüssen. |
Um die finanzielle Belastung für die Eigentümergemeinschaft weiter zu reduzieren, können Hausverwaltungen zusätzliche Einnahmen während der Bauphase generieren. SVEAG bietet hierfür eine innovative Werbeflächen-Vermarktung an, bei der Gerüste und Bauzäune gewinnbringend als Werbeträger vermarktet werden. Die dadurch erzielten Erträge fließen direkt in die Kasse der Wohnungseigentümergemeinschaft und senken die effektiven Netto-Sanierungskosten. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Sanierungsarbeiten stellt ein professioneller Wartungsservice von SVEAG an Dach, Rinnen und Entwässerungssystemen sicher, dass die neue gedämmte Fassade dauerhaft vor Feuchtigkeitsschäden und Witterungseinflüssen geschützt bleibt.
Fassadensanierung vom Fachbetrieb – deutschlandweit in allen 16 Bundesländern
SVEAG erbringt Fassadensanierung für Hausverwaltungen, Eigentümer und Genossenschaften deutschlandweit an 76 Servicestandorten in allen 16 Bundesländern. Ein Auszug unserer Servicestandorte (verfügbar an allen 76):
- Fassadensanierung Hamburg
- Fassadensanierung Hannover
- Fassadensanierung Bremen
- Fassadensanierung Bremerhaven
- Fassadensanierung Flensburg
- Fassadensanierung Hagen
- Fassadensanierung Hildesheim
- Fassadensanierung Kiel
- Fassadensanierung Lübeck
- Fassadensanierung Lüneburg
- Fassadensanierung Mönchengladbach
- Fassadensanierung Oberhausen
- Fassadensanierung Oldenburg
- Fassadensanierung Paderborn
- Fassadensanierung Salzgitter
Weiterführende Artikel: Risse und Putzschäden an der Fassade fachgerecht sanieren: Leitfaden für Hausverwaltungen, Fassade am Mehrfamilienhaus sanieren: Leitfaden für Hausverwaltungen
Häufige Fragen
Wann greift die gesetzliche Dämmpflicht bei einer Fassadensanierung?
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Hausverwaltungen und Eigentümer die Fassade dämmen, wenn mehr als 10 Prozent der gesamten Fassadenfläche eines Gebäudes erneuert, verputzt oder verkleidet werden (sogenannte Bagatellregel). Wird die Fassade lediglich gereinigt oder neu gestrichen, greift diese Pflicht nicht. Eine energetische Dämmung hilft, die Heizkosten dauerhaft zu reduzieren.
Welche Kosten pro Quadratmeter fallen bei einer Fassadensanierung an?
Die Kosten hängen stark von der gewählten Maßnahme ab. Ein einfacher Fassadenanstrich kostet etwa 25 €/m². Muss der Putz erneuert werden, liegen die Preise bei 50 bis 120 €/m². Eine umfassende energetische Dämmung (z. B. mit einem Wärmedämm-Verbundsystem) schlägt mit etwa 100 bis 300 €/m² zu Buche.
Welche Förderungen gibt es für eine Fassadensanierung?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt energetische Sanierungen. Über das BAFA können Zuschüsse beantragt werden, wobei die förderfähigen Kosten auf maximal 500 Euro pro Quadratmeter begrenzt sind. Ergänzend bietet die KfW zinsgünstige Kredite für Sanierungsmaßnahmen an Wohnungseigentumsobjekten.
Wie lange dauert eine professionelle Fassadensanierung in der Regel?
Für ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus oder Wohngebäude dauert der gesamte Prozess in der Regel zwischen 3 und 4 Wochen. Dies umfasst das Aufstellen des Gerüsts, die Untergrundvorbereitung, Putzausbesserungen, das Anbringen der Dämmung sowie die finalen Malerarbeiten.
Welche Rolle spielt die regelmäßige Wartung vor einer großen Sanierung?
Durch regelmäßige Kontrollen und kleinere Instandhaltungsmaßnahmen lässt sich eine teure Komplettsanierung oft hinauszögern. Ein professioneller Wartungsservice prüft Dächer, Rinnen und Fassaden auf kleine Schäden oder Risse, bevor Feuchtigkeit tief in das Mauerwerk eindringt. Auch ein zuverlässiger Hausmeisterservice hilft, Algen- oder Schimmelbildung frühzeitig zu erkennen.
Welche Fassadenfarbe eignet sich am besten für Mehrfamilienhäuser?
Die Wahl hängt vom Untergrund und Standort ab. Silikatfarben sind extrem witterungsbeständig und eignen sich hervorragend für mineralische Untergründe. Silikonharzfarben sind elastisch, wasserabweisend und schützen Gebäude in feuchten Regionen vor Algen- und Pilzbefall. Dispersionsfarben sind eine kostengünstige, aber weniger langlebige Alternative.