Flächendesinfektion in der Praxis: RKI-Vorgaben, Ablauf und Dokumentation

Hygienegerechte Reinigung von Arzt- und Zahnarztpraxen

Eine fachgerechte Flächendesinfektion nach RKI-Vorgaben schützt Bewohner, sichert die Hygiene in Gemeinschaftsräumen und bewahrt Hausverwaltungen vor Haftungsrisiken durch eine lückenlose Dokumentation.

Die Bedeutung der Flächendesinfektion im Immobilienmanagement

In Wohn- und Gewerbeobjekten herrscht täglich ein hohes Aufkommen an Personen. Ob Mieter, Besucher, Postboten oder Handwerker: Sie alle berühren unweigerlich dieselben Oberflächen. Besonders an diesen stark frequentierten Kontaktflächen besteht ein erhöhtes Risiko für die Übertragung von Krankheitserregern über Schmierinfektionen. Eine professionell durchgeführte Gebäudereinigung schließt daher eine bedarfsgerechte Flächendesinfektion mit ein, um Infektionsketten effektiv zu unterbrechen. Für Hausverwaltungen ist diese Maßnahme nicht nur ein Beitrag zur allgemeinen Hygiene, sondern ein zentraler Bestandteil einer verantwortungsvollen Objektbetreuung.

Verkehrssicherungspflicht und Minimierung von Haftungsrisiken

Immobilienverwalter tragen die gesetzliche Verantwortung für die Sicherheit der gemeinschaftlich genutzten Bereiche in ihren Objekten. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht verpflichtet sie dazu, Gefahrenquellen für die Gesundheit und das Leben der Gebäudenutzer proaktiv zu minimieren. Wird die präventive Hygiene vernachlässigt, können im Falle von nachweisbaren Infektionsausbrüchen erhebliche Haftungsrisiken für die Hausverwaltung entstehen. Eine fachgerechte Reinigung und Desinfektion nach den anerkannten Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI) schützt Verwalter vor rechtlichen Konsequenzen. Durch die lückenlose Umsetzung und anschließende Dokumentation weisen Immobilienmanager im Schadensfall nach, dass sie alle zumutbaren Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr getroffen haben.

Die drei Säulen einer wirksamen Desinfektionsstrategie

  • Schutz der Gebäudenutzer: Das primäre Ziel jeder Hygienemaßnahme ist die Gesundheit der Menschen im Gebäude. Gezielte Desinfektionen unterbrechen Übertragungswege direkt an der Quelle.
  • Präventive Hygiene im Gemeinschaftseigentum: Besonders stark frequentierte Bereiche wie Treppenhäuser, Aufzüge, Eingangsbereiche und Mülltonnenanlagen erfordern erhöhte Aufmerksamkeit.
  • Werterhalt der Immobilie: Eine fachgerechte Anwendung schont empfindliche Oberflächen und verhindert Materialschäden, die durch falsche Desinfektionsmittel oder unsachgemäße Reinigungsmethoden entstehen können.

Eine verlässliche Umsetzung dieser Säulen erfordert einen starken Partner, der über das notwendige Fachwissen und geschultes Personal verfügt. Mit einem professionellen Dienstleister wie SVEAG an Ihrer Seite stellen Sie sicher, dass alle Hygienemaßnahmen stets den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und wissenschaftlichen Empfehlungen entsprechen. Das umfassende Portfolio für gewerbliche und private Objekte bietet maßgeschneiderte Leistungen, die weit über die klassische Gebäudereinigung hinausgehen und Hausverwaltungen im Alltag spürbar entlasten.

Die KRINKO- und RKI-Empfehlungen als rechtlicher Maßstab

In Deutschland definieren die Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) den medizinischen sowie rechtlichen Standard für Hygienemaßnahmen. Gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird die Einhaltung dieser Empfehlungen als Stand der medizinischen Wissenschaft vermutet, was ihnen eine enorme juristische Bindungskraft verleiht. Auch wenn diese Vorgaben primär für das Gesundheitswesen entwickelt wurden, strahlen sie direkt auf den Betrieb von Wohn- und Gewerbeimmobilien aus. Für Hausverwaltungen begründen sie im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht den Maßstab für eine ordnungsgemäße Instandhaltung und den Gesundheitsschutz der Gebäudenutzer. Ein Verstoß gegen diese anerkannten Regeln der Technik kann im Schadensfall zu erheblichen Haftungsrisiken führen.

Einteilung von Immobilienflächen nach Infektionsrisiko

Um Reinigungs- und Desinfektionsdienstleistungen sachgerecht und rechtssicher auszuschreiben, müssen Hausverwaltungen das zugrundeliegende Risikoprofil ihrer Gebäude verstehen. Die KRINKO empfiehlt eine systematische Einteilung aller Flächen auf Basis des Infektionsrisikos und der Berührungshäufigkeit. Erst diese Klassifizierung ermöglicht es, maßgeschneiderte Hygienepläne zu erstellen und unnötige Kosten oder gefährliche Hygienelücken zu vermeiden.

  • Bereiche ohne oder mit geringem Infektionsrisiko: Hierzu zählen klassische Verwaltungsräume, Flure, Treppenhäuser und Keller. In diesen Bereichen ist eine regelmäßige Reinigung zur Schmutzentfernung ausreichend, eine Desinfektion ist im Normalbetrieb nicht vorgesehen.
  • Bereiche mit erhöhtem Infektionsrisiko: Gemeinschaftlich genutzte Sanitäranlagen, Teeküchen oder stark frequentierte Aufzugsknöpfe fallen in diese Kategorie. Hier ist eine engmaschige Reinigung oder gegebenenfalls eine desinfizierende Flächenreinigung ratsam.
  • Bereiche mit hohem Infektionsrisiko: Hierunter fallen Sonderflächen wie Arztpraxen oder Physiotherapie-Räume innerhalb von Gewerbeobjekten. Diese erfordern eine gezielte, dokumentierte Flächendesinfektion mit zertifizierten Mitteln und exakten Einwirkzeiten.

Reinigung versus Desinfektion: Wo liegt der Unterschied?

In der Praxis wird oft fälschlicherweise angenommen, dass eine gründliche Reinigung einer Desinfektion gleichkommt. Eine herkömmliche Gebäudereinigung dient der Entfernung von sichtbarem Schmutz, Staub und organischen Rückständen. Sie senkt zwar die Keimlast mechanisch, tötet Krankheitserreger jedoch nicht gezielt ab. Die Desinfektion hingegen ist ein gezielter physikalischer oder chemischer Prozess mit dem Ziel, pathogene Mikroorganismen so weit zu reduzieren oder zu inaktivieren, dass von der behandelten Oberfläche keine Infektionsgefahr mehr ausgeht. Eine wirksame Unterbrechung von Infektionsketten in stark frequentierten Objekten gelingt daher nur durch das korrekte Zusammenspiel bei der Flächenhygiene.

Die nahtlose Umsetzung dieser strengen Anforderungen stellt Hausverwaltungen vor komplexe organisatorische Aufgaben. Im breiten Portfolio der Leistungen von SVEAG nimmt die professionelle Gebäudereinigung daher einen zentralen Stellenwert ein. Als erfahrener Partner in Norddeutschland unterstützt SVEAG Hausverwaltungen dabei, maßgeschneiderte Hygienepläne auf Basis der RKI-Vorgaben zu erstellen, fachgerecht umzusetzen und lückenlos zu dokumentieren. Damit sichern Sie nicht nur den Gesundheitsschutz Ihrer Mieter, sondern auch den langfristigen Werterhalt Ihrer Immobilie.

Erstellung eines gesetzeskonformen Reinigungs- und Desinfektionsplans

Ein strukturierter Hygieneplan bildet das organisatorische Fundament jeder professionellen Gebäudereinigung. Für Hausverwaltungen ist dieses Dokument weit mehr als eine reine Arbeitsanweisung: Es regelt alle Abläufe im Detail und dient im Schadensfall als unverzichtbarer rechtlicher Entlastungsnachweis gegenüber Aufsichtsbehörden oder Versicherungen. Gemäß den nationalen Richtlinien müssen Betreiber und Verwalter von Immobilien sicherstellen, dass alle Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nachvollziehbar festgelegt sind. Die Experten der SVEAG unterstützen Immobilienverantwortliche dabei, diese komplexen gesetzlichen Vorgaben im Rahmen unseres Portfolios für rechtssicher und effizient umzusetzen.

Die drei Säulen des Hygieneplans: Wer, Wann und Was

Der gesetzlich geforderte Plan muss so präzise formuliert sein, dass auch externe Dienstleister oder neue Mitarbeiter die Aufgaben ohne Verzögerung fehlerfrei ausführen können. Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) geben hierfür eine klare Struktur vor, die auf drei zentralen Fragen basiert. Diese Struktur hilft dabei, hygienische Lücken in stark frequentierten Gemeinschaftsbereichen systematisch zu schließen und die Gesundheit der Gebäudenutzer zu schützen.

  • Was (Objekt und Methode): Genaue Bezeichnung der zu desinfizierenden Flächen, wie beispielsweise Handläufe, Lichtschalter oder Aufzugsknöpfe, inklusive der anzuwendenden Wirkstoffkonzentration und der erforderlichen Einwirkzeit.
  • Wann (Frequenz und Anlass): Festlegung der regelmäßigen Intervalle oder spezifischer Auslöser, wie etwa der täglichen Wischdesinfektion in viel genutzten Eingangsbereichen oder einer sofortigen Desinfektion nach einer sichtbaren Kontamination.
  • Wer (Verantwortlichkeit): Eindeutige personelle Zuweisung der Aufgaben an geschultes Fachpersonal, um Zuständigkeitslücken vollständig auszuschließen.

Auswahl RKI-konformer Wirkstoffe und Festlegung von Zyklen

Neben der zeitlichen Taktung spielt die Auswahl der chemischen Desinfektionsmittel eine entscheidende Rolle für die Wirksamkeit. Für eine rechtssichere Desinfektion müssen Hausverwaltungen darauf achten, dass ausschließlich Wirkstoffe eingesetzt werden, die in den Listen des Robert Koch-Instituts (RKI) oder des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) aufgeführt sind. Nur so ist gewährleistet, dass die verwendeten Mittel die relevanten Krankheitserreger effektiv bekämpfen, ohne dabei die Oberflächen der Immobilie anzugreifen oder die Gesundheit der Bewohner zu gefährden.

Als erfahrener Partner für gewerbliche und private Immobilien stellt die SVEAG sicher, dass alle Desinfektionsmaßnahmen im Rahmen der regionalen Anforderungen präzise dokumentiert und ausgeführt werden. Unsere geschulten Teams stimmen die Pläne individuell auf die Bedürfnisse Ihres Objekts ab und sorgen mit einer lückenlosen Dokumentation dafür, dass Hausverwaltungen jederzeit bestens auf behördliche Überprüfungen vorbereitet sind.

Der korrekte Ablauf: Warum Wischdesinfektion der Standard ist

Bei der Desinfektion von Oberflächen in gemeinschaftlich genutzten Immobilien fordert das Robert Koch-Institut (RKI) ein klares und methodisches Vorgehen. Laut den aktuellen Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) ist die manuelle Wischdesinfektion der Sprühdesinfektion grundsätzlich vorzuziehen. Der Hauptgrund liegt in der lückenlosen Benetzung der Flächen: Während das Sprühen oft unvollständige Tröpfchenmuster hinterlässt, garantiert das Wischen einen durchgehenden, schützenden Flüssigkeitsfilm. Ein weiterer, entscheidender Aspekt betrifft den Arbeitsschutz: Bei einer Sprühdesinfektion entstehen feine Aerosole, welche die Reinigungskräfte einatmen könnten, was gesundheitliche Risiken für die Atemwege birgt. Die Wischmethode schützt somit sowohl die Gebäudenutzer als auch das Reinigungspersonal zuverlässig.

Die drei Grundregeln der wirksamen Applikation

Um die Wirksamkeit der Desinfektionsmaßnahmen im Rahmen der professionellen Gebäudereinigung sicherzustellen, müssen die ausführenden Kräfte drei wesentliche Grundregeln bei der Applikation strikt beachten. Diese Regeln stellen sicher, dass Krankheitserreger nicht nur oberflächlich verschoben, sondern tatsächlich inaktiviert werden.

  • Satte Benetzung: Die betroffene Fläche muss vollständig und ohne Auslassungen mit der vorbereiteten Desinfektionsmittellösung befeuchtet werden, damit der Wirkstoff überall einwirken kann.
  • Mechanischer Druck: Die Desinfektion muss immer als Scheuer-Wisch-Desinfektion mit leichtem Druck ausgeführt werden, da die mechanische Reibung den mikrobiellen Biofilm aufbricht und Keime ablöst.
  • Systematisches Arbeiten von sauber zu schmutzig: Um eine Keimverschleppung auf bereits gereinigte Bereiche zu verhindern, erfolgt das Wischen stets in definierten Bahnen von den geringer kontaminierten zu den stärker belasteten Zonen.

Einwirkzeiten und die Vermeidung von Kreuzkontaminationen

Ein häufiger Fehler im Alltag ist das vorzeitige Trockenreiben der desinfizierten Flächen. Jedes Desinfektionsmittel benötigt eine exakt definierte Einwirkzeit, um seine volle Wirkung gegen Bakterien, Viren oder Pilze zu entfalten. Die Flächen müssen während dieser gesamten Zeit feucht bleiben und an der Luft trocknen. Ein vorzeitiges Abwischen mit einem trockenen Tuch neutralisiert den Desinfektionseffekt und gefährdet die Rechtssicherheit der Hygienemaßnahmen für die Hausverwaltung.

Ebenso wichtig ist die gezielte Vermeidung von Kreuzkontaminationen. Das unkontrollierte Mitführen eines einmal benutzten Reinigungstuchs von Raum zu Raum führt zur Verschleppung von Keimen. Professionelle Dienstleister lösen dieses Problem durch ein strenges Farbcodierungssystem und die bewährte Tuchwechselmethode. Für Hausverwaltungen, welche die hygienische Sicherheit ihrer Objekte gewährleisten wollen, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit geschulten Fachkräften. Die professionelle Gebäudereinigung von SVEAG setzt diese RKI-Vorgaben im täglichen Einsatz präzise und routiniert um, um einen lückenlosen Hygienestandard in Ihren Liegenschaften zu garantieren.

SVEAG bietet als erfahrener Partner eine rechtssichere Gebäudereinigung in verschiedenen Regionen Deutschlands an. Über den klassischen Reinigungsservice hinaus unterstützt der integrierte Hausmeisterservice Hausverwaltungen bei der laufenden Objektbetreuung. Dazu gehört unter anderem die Kontrolle wichtiger Sicherheitseinrichtungen im Gebäude, wie etwa die Prüfung und Bestückung der Erste-Hilfe-Kästen über den spezialisierten Service für den Erste-Hilfe-Kasten. Durch die Kombination aus Gebäudereinigung, Hausmeisterservice und dem technischen Wartungsservice profitieren Hausverwaltungen von einer effizienten und gesetzeskonformen Rundumbetreuung ihrer Immobilien.

Rechtssichere Dokumentation und Nachweisbarkeit für Verwalter

In der Immobilienverwaltung gehört die Gewährleistung von Hygiene und Sicherheit in gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie Treppenhäusern, Aufzügen und Eingangsbereichen zur gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nach Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine professionelle Flächendesinfektion schützt Nutzer zuverlässig vor Infektionen, entfaltet ihre rechtliche Schutzwirkung für die verantwortliche Hausverwaltung jedoch nur dann, wenn sie lückenlos und nachvollziehbar protokolliert wurde. Im Ernstfall dient eine transparente Nachweiskette als entscheidendes Entlastungsbeweismittel, das Hausverwaltungen wirksam vor zivilrechtlichen Haftungsansprüchen und Schadensersatzforderungen bewahrt. Ohne eine systematische Erfassung der Maßnahmen riskieren Verwalter erhebliche rechtliche Konsequenzen, da im Streitfall die Beweislast für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten bei ihnen liegt.

Der Aufbau eines rechtssicheren Desinfektionsprotokolls

Ein einfaches Abhaken auf einem Papierzettel im Treppenhaus genügt modernen rechtlichen Anforderungen bei weitem nicht mehr. Um im Streitfall vor Gericht oder gegenüber Behörden als lückenloser Nachweis anerkannt zu werden, muss jedes Desinfektionsprotokoll präzise und manipulationssichere Metadaten enthalten. Die Dokumentation muss so detailliert gestaltet sein, dass auch Außenstehende die Durchführung der Arbeiten Schritt für Schritt nachvollziehen können. Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut betont in ihren Richtlinien die Bedeutung strukturierter Arbeitsabläufe, die sich auch in der Protokollierung und Qualitätssicherung widerspiegeln müssen.

Geforderter ProtokollpunktRechtliche und praktische Bedeutung
Datum, Uhrzeit und präzise OrtsangabeErmöglicht die minutengenaue Zuordnung der Maßnahme zu bestimmten Gebäudeteilen wie Aufzügen oder Handläufen und schließt Lücken in der zeitlichen Nachweiskette aus.
Name der ausführenden FachkraftGewährleistet die namentliche Zuweisung der Verantwortung und erleichtert bei Qualitätsmängeln oder Rückfragen die interne Überprüfung.
Präzise Produktbezeichnung und DosierungBelegt die RKI-Konformität des verwendeten Mittels sowie das Einhalten der vom Hersteller vorgeschriebenen Anwendungskonzentration und Einwirkzeit.
Unterschrift oder digitale SignaturBestätigt die ordnungsgemäße Durchführung der Flächendesinfektion und schützt das Dokument vor nachträglichen, unbefugten Veränderungen.

Vorteile digitaler Systeme und gesetzliche Aufbewahrungsfristen

Die manuelle Dokumentation auf Papier ist im dynamischen Alltag der Immobilienverwaltung extrem fehleranfällig und geht im Archiv oft verloren. Digitale Dokumentationssysteme bieten hier einen entscheidenden Vorteil, da sie Daten in Echtzeit erfassen, manipulationssicher abspeichern und per Knopfdruck abrufbar machen. SVEAG unterstützt Hausverwaltungen in ihrem gesamten Einzugsgebiet durch maßgeschneiderte Konzepte im Rahmen der professionellen Gebäudereinigung, wodurch hygienische Spitzenstandards und lückenlose Nachweise direkt in die täglichen Betriebsabläufe integriert werden.

Zusätzlich zur lückenlosen Erfassung müssen Verwalter die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen strikt beachten. Zwar beträgt die regelmäßige zivilrechtliche Verjährungsfrist in Deutschland gemäß Paragraf 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Da gesundheitliche Spätschäden oder komplexe Haftungsfragen im Zusammenhang mit Infektionsausbrüchen jedoch auch deutlich später geltend gemacht werden können, empfehlen Experten eine Aufbewahrungsfrist von mindestens fünf bis zehn Jahren für alle Reinigungs- und Desinfektionsprotokolle. Diese langfristige Archivierung stellt sicher, dass die Hausverwaltung auch nach Jahren noch einen lückenlosen Nachweis über ihre pflichtgemäße Verkehrssicherung erbringen und unberechtigte Schadensersatzforderungen erfolgreich abwehren kann.

Professionelle Umsetzung durch SVEAG: Gebäudereinigung mit System

Die Einhaltung strenger Hygienevorgaben stellt Hausverwaltungen im Alltag vor erhebliche Herausforderungen. SVEAG entlastet Hausverwaltungen im Rahmen eines ganzheitlichen Hygienekonzepts, bei dem die klassische Gebäudereinigung und der hauseigene Hausmeisterservice nahtlos ineinandergreifen. Diese enge Verzahnung sorgt dafür, dass Reinigungszyklen und Desinfektionsmaßnahmen exakt aufeinander abgestimmt sind. Dadurch werden Infektionsketten im Gebäude effektiv unterbrochen und die Sicherheit für Bewohner und Besucher erhöht.

Gezielte und ungezielte Desinfektion nach KRINKO-Richtlinien

Das Robert Koch-Institut (RKI) und dessen Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) unterscheiden strikt zwischen der ungezielten Desinfektion als Routine-Hygienemaßnahme und der gezielten Desinfektion beim Auftreten spezifischer Erreger. SVEAG setzt diese Vorgaben durch speziell geschulte Fachkräfte und standardisierte Arbeitsprozesse präzise in der Praxis um. Von viel genutzten Handläufen und Aufzugknöpfen bis hin zu den Eingangsbereichen werden alle sensiblen Kontaktflächen im Zuge der regulären Unterhaltsreinigung ordnungsgemäß behandelt.

Die Vorteile für Hausverwaltungen im Überblick

  • Nahtlose Integration: Die Flächendesinfektion wird direkt in die Abläufe der regulären Gebäudereinigung integriert, sodass keine zusätzlichen organisatorischen Aufwände für die Verwaltung entstehen.
  • Zertifizierte Desinfektionsprozesse: SVEAG setzt ausschließlich anerkannte Verfahren und wirksame Desinfektionsmittel ein, die den aktuellen RKI-Vorgaben entsprechen.
  • Volle Haftungssicherheit: Durch eine lückenlose Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen erhalten Verwalter die notwendige Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Eigentümern.
  • Verzahnung mit dem Hausmeisterservice: Kleinere Mängel an Spendern oder Hygienestationen werden vom Hausmeisterservice direkt behoben, was für eine dauerhaft funktionierende Infrastruktur sorgt.

Eine fachgerechte Flächendesinfektion schützt nicht nur die Gesundheit der Gebäudenutzer, sondern trägt auch maßgeblich zum langfristigen Werterhalt der Immobilie bei. Mit den professionellen Dienstleistungen von SVEAG lagern Hausverwaltungen dieses sensible Thema an einen verlässlichen Partner aus. Alle angebotenen Dienstleistungen wie Gebäudereinigung, Winterdienst und Wartungsservice können flexibel kombiniert und an die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Objekts angepasst werden. Detaillierte Informationen zu unserem gesamten Portfolio finden Sie auf unserer Übersichtsseite für professionelle.

Praxisreinigung – deutschlandweit in allen 16 Bundesländern

SVEAG erbringt Praxisreinigung für Hausverwaltungen, Genossenschaften und Eigentümer deutschlandweit an 76 Servicestandorten in allen 16 Bundesländern. Ein Auszug unserer Servicestandorte (verfügbar an allen 76):

Weiterführende Artikel: Praxisreinigung: Hygieneanforderungen für Arzt- und Zahnarztpraxen

Häufige Fragen

Warum ist die Wischdesinfektion besser als die Sprühdesinfektion?

Gemäß den RKI-Vorgaben ist die Wischdesinfektion der Sprühdesinfektion vorzuziehen. Beim Sprühen können gesundheitsschädliche Aerosole entstehen, die eingeatmet werden. Zudem garantiert nur das mechanische Wischen eine vollständige Benetzung der Fläche sowie das zuverlässige Ablösen von Schmutz und Krankheitserregern.

Wie oft muss eine Flächendesinfektion in Wohngebäuden durchgeführt werden?

Die Häufigkeit hängt vom Risiko und der Nutzung ab. In hochfrequentierten Gemeinschaftsbereichen wie Fluren, Aufzügen und Handläufen sollte bei erhöhtem Infektionsgeschehen eine tägliche Desinfektion erfolgen. Dies wird individuell im Reinigungs- und Desinfektionsplan auf Basis von 3 Kernfragen festgelegt.

Welche Dokumente müssen Hausverwaltungen bei einer Prüfung vorlegen?

Hausverwaltungen müssen den aktuellen Hygieneplan, den Reinigungs- und Desinfektionsplan sowie die lückenlosen Durchführungsprotokolle vorlegen. Diese Nachweise dokumentieren das exakte Datum, die Uhrzeit, die behandelten Flächen, das verwendete Mittel und die Unterschrift der ausführenden Kraft.

Was unterscheidet eine normale Reinigung von einer Desinfektion?

Eine herkömmliche Reinigung entfernt sichtbaren Schmutz und reduziert einen Teil der Keimzahl, tötet Erreger jedoch nicht gezielt ab. Eine Desinfektion hingegen inaktiviert oder tötet pathogene Mikroorganismen gezielt ab, sodass von der Oberfläche keine Infektionsgefahr mehr ausgeht.

Wer darf eine professionelle Flächendesinfektion durchführen?

Die Durchführung sollte durch geschultes Fachpersonal erfolgen. SVEAG setzt im Rahmen der Gebäudereinigung erfahrene Kräfte ein, die mit den Sicherheitsdatenblättern, den exakten Dosierungsvorschriften und den erforderlichen persönlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind.

Wie lange müssen die Dokumente zur Flächendesinfektion aufbewahrt werden?

Zur Absicherung gegen zivilrechtliche Haftungsansprüche empfiehlt sich eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 3 Jahren, angelehnt an die regelmäßige Verjährungsfrist. Bei behördlichen Vorgaben oder in sensiblen Bereichen können auch längere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben sein.