Türverbreiterung für den Rollstuhl: 90 cm lichte Weite nach DIN 18040 herstellen

Stolperkanten beseitigen und Türen verbreitern nach DIN 18040

Eine Türverbreiterung auf 90 cm lichte Weite nach DIN 18040 ist entscheidend für die barrierefreie Nutzung mit dem Rollstuhl. Dieser Leitfaden zeigt Hausverwaltungen die technischen Optionen, rechtliche Pflichten nach der WEG-Reform und die finanzielle Förderung auf.

DIN 18040 im Fokus: Wann sind 90 cm lichte Weite gesetzlich gefordert?

Die barrierefreie Gestaltung von Wohnraum gewinnt im Zuge des demografischen Wandels massiv an Bedeutung. Für Hausverwaltungen steht dabei die DIN 18040-2 im Mittelpunkt. Diese Norm regelt die Barrierefreiheit von Wohnungen sowie deren Zugangswegen und differenziert präzise zwischen barrierefrei nutzbaren und uneingeschränkt rollstuhlgerechten Wohnungen. Während für die reine Barrierefreiheit oft eine lichte Durchgangsbreite von 80 cm ausreicht, fordert die gesetzliche Norm für eine uneingeschränkte Rollstuhlnutzung zwingend eine lichte Weite von mindestens 90 cm sowie eine lichte Höhe von mindestens 205 cm. Diese Maße stellen sicher, dass Rollstuhlfahrende Türen ohne Verletzungsgefahr oder Blockaden passieren können.

Der Unterschied zwischen lichter Breite und Rohbaumaß

Ein häufiger Fehler bei Sanierungsprojekten ist die Verwechslung von lichter Breite und Rohbauöffnung. Die lichte Breite beschreibt das tatsächlich nutzbare Durchgangsmaß bei geöffnetem Türblatt. Um eine lichte Weite von 90 cm nach DIN 18040-2 zu erzielen, reicht es nicht aus, die Wandöffnung auf dieses Maß zuzuschneiden. Da die Türzarge und das Türblatt den Durchgang verengen, ist eine Rohbauöffnung von mindestens 101 cm erforderlich. Wer dies bei der Planung übersieht, verfehlt die gesetzlichen Vorgaben der Barrierefreiheit und riskiert teure Nachbesserungen.

Anforderung nach DIN 18040-2Barrierefreie WohnungRollstuhlgerechte Wohnung (R)
Lichte Durchgangsbreite von InnentürenMindestens 80 cmMindestens 90 cm
Erforderliche Rohbauöffnung (Richtwert)Ca. 91 cmCa. 101 cm
Lichte Durchgangshöhe von InnentürenMindestens 205 cmMindestens 205 cm

Altbaubestand im Fokus: Die Realität vor 1990

In der Praxis stehen Hausverwaltungen vor allem bei älteren Liegenschaften vor großen Hürden. Rund 80 Prozent der vor 1990 erbauten Wohngebäude in Deutschland verfügen über Innentüren, die lediglich eine lichte Durchgangsbreite von 70 bis 75 cm aufweisen. Für die Nutzung eines Rollstuhls oder eines breiten Rollators sind diese Durchgänge unpassierbar. Hausverwaltungen müssen daher bei Mieterwechseln oder Modernisierungen strategisch planen, wie sich diese Engpässe beseitigen lassen. Solche baulichen Anpassungen sichern nicht nur den langfristigen Werterhalt der Immobilie, sondern erhöhen auch die Vermietbarkeit signifikant.

Im Zuge von Modernisierungen empfiehlt es sich, den Zustand aller Türen und Zugangswege systematisch zu erfassen. Eine enge Zusammenarbeit mit qualifizierten Handwerksbetrieben, die von erfahrenen Experten wie Ausbildern und Innungsmeistern im Handwerk geführt werden, stellt sicher, dass die statischen und baurechtlichen Anforderungen einer Wandöffnung fachgerecht umgesetzt werden. Zudem unterstützt SVEAG Hausverwaltungen mit vielseitigen Services wie dem professionellen Wartungsservice für eine nachhaltige Objektbetreuung, um den einwandfreien Betrieb aller Gebäudekomponenten sicherzustellen.

Technische Lösungswege zur Türverbreiterung im Bestand

Für Hausverwaltungen gehört die barrierefreie Anpassung des Gebäubestands zu den anspruchsvollsten Aufgaben im Rahmen der langfristigen Bestandspflege. Um eine Wohnung gemäß DIN 18040-2 rollstuhlgerecht zu gestalten, ist eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 cm erforderlich. Da ältere Bestandsbauten oft nur standardmäßige Innentüren mit einer lichten Weite von 70 bis 75 cm aufweisen, müssen gezielte bauliche Maßnahmen ergriffen werden. Je nach Wandbeschaffenheit, statischen Anforderungen und Platzverhältnissen stehen Hausverwaltungen verschiedene technische Lösungswege zur Verfügung, um die geforderten Maße normgerecht zu realisieren.

Die klassische Sturzverbreiterung

Die physische Vergrößerung der Wandöffnung ist der zuverlässigste Weg, um eine dauerhafte lichte Weite von über 90 cm zu gewährleisten. Bei diesem Verfahren wird das Mauerwerk seitlich aufgeweitet, um Platz für ein neues, breiteres Türelement zu schaffen. Die technische Umsetzung hängt stark von der Statik ab. Bei nicht-tragenden Leichtbauwänden kann das Ständerwerk mit geringem Aufwand geöffnet und versetzt werden, was in der Regel ein bis zwei Werktage dauert. Handelt es sich jedoch um eine tragende Wand aus Mauerwerk oder Beton, muss zwingend ein Statiker hinzugezogen werden, um einen neuen, tragfähigen Sturz zu berechnen. Hierbei müssen temporäre Stützen installiert und oft erhebliche Stemm- oder Schneidearbeiten durchgeführt werden.

Zargenverkleinerung und Spezialzargen

Wenn nur wenige Zentimeter fehlen, um die Barrierefreiheit zu verbessern, kann eine Zargenverkleinerung ohne aufwändige Stemmarbeiten am Mauerwerk eine sinnvolle Alternative sein. Durch den Einsatz spezieller Renovierungszargen, sogenannter Falzzargen oder Offset-Zargen, lässt sich die nutzbare lichte Breite der Türöffnung um etwa 2 bis 5 cm optimieren. Das Mauerwerk bleibt dabei vollständig unangetastet, wodurch sich die Bauzeit auf meist nur einen halben Werktag verkürzt. Diese Methode eignet sich hervorragend für Wohnungstüren, bei denen bereits eine Rohbauöffnung von rund 95 cm vorhanden ist, die alte Zarge jedoch zu viel Durchgangsraum beansprucht.

Platzsparende Schiebetüren und innovative Raumspartüren

In engen Fluren oder Badezimmern scheitert die Barrierefreiheit oft am Schwenkbereich herkömmlicher Drehflügeltüren, der wertvolle Wendeflächen von 150 x 150 cm blockiert. Schiebetüren stellen hier eine hervorragende Alternative dar. Sie können entweder vor der Wand laufend montiert oder platzsparend direkt in die Wandtasche integriert werden. Eine rollstuhlgerechte Schiebetür bietet im geöffneten Zustand eine lichte Breite von mindestens 90 cm ohne störenden Schwenkradius. Eine weitere innovative Alternative sind Raumspartüren, deren zweiteilige Türblätter sich beim Öffnen faltenartig zur Seite schieben. Diese benötigen nur ein Drittel des Platzes einer Standardtür und lassen sich in bestehende Zargen einpassen.

MethodeWandtyp-EignungTypischer AufwandKostenspanne (Material & Montage)
Klassische SturzverbreiterungTragende und nicht-tragende WändeSehr hoch (Stemmarbeiten, ggf. Statiker erforderlich)ab 400 € (Leichtbau) bis zu 3.000 € (Tragwand)
ZargenverkleinerungAlle WandtypenGering (Austausch der Zarge ohne Wandarbeiten)Gering bis mittel (abhängig vom Zargenmaterial)
Schiebetür (wandbegleitend)Leichtbau und MauerwerkMittel (Austausch der Zarge, Montage der Laufschiene)ab 595 € (Leichtbau) bis 945 € (Mauerwerk)
Innovative RaumspartürAlle WandtypenGering bis mittel (Einbau eines Spezialtürblatts)ab 1.540 € (inklusive Aluminiumzarge)

Für Hausverwaltungen ist die Begleitung solcher Modernisierungen ein wichtiger Teil des langfristigen Werterhalts. Während umfassende bauliche Eingriffe an tragenden Bauteilen stets durch spezialisierte Fachbetriebe ausgeführt werden müssen, erleichtern eingespielte Partner den Verwaltungsalltag im Bestand erheblich. Ein qualifizierter Hausmeisterservice kann kleine vorbereitende Messungen unterstützen, Handwerker vor Ort koordinieren oder anschließende Maler- und Reinigungsarbeiten übernehmen. Zur Sicherung der langfristigen Funktionalität und Sicherheit aller mechanischen Komponenten im Gebäude empfiehlt sich zudem ein regelmäßiger Wartungsservice, der Verschleißerscheinungen an Türen und Antrieben frühzeitig erkennt und behebt.

Barrierefreie Details: Türdrücker, Schwellen und Bedienkräfte

Wer eine Türverbreiterung auf 90 cm lichte Weite plant, darf die flankierenden Details nicht vernachlässigen. Eine ausreichend breite Türöffnung allein garantiert noch keine Barrierefreiheit nach DIN 18040, wenn Rollstuhlnutzende an hohen Schwellen scheitern, den Türgriff nicht erreichen oder die Tür nicht aus eigener Kraft öffnen können. Für Hausverwaltungen ist es daher essenziell, die technischen Spezifikationen von Drückerhöhen, Schwellenwerten und den maximalen Bedienkräften genau abzustimmen. So wird sichergestellt, dass die baulichen Maßnahmen im Wohn- oder Gewerbeobjekt den gesetzlichen Vorgaben vollkommen entsprechen und eine reibungslose Nutzung im Alltag ermöglichen.

Türdrücker auf Greifhöhe und der seitliche Anfahrbereich

Während bei herkömmlichen Türen eine Klinkenhöhe von etwa 105 cm üblich ist, schreibt die DIN 18040 für barrierefreie Türen eine ergonomische Montagehöhe von genau 85 cm vor. Diese Höhe bezieht sich auf die Achse des Türdrückers und erleichtert Menschen im Rollstuhl sowie Personen mit geringer Körpergröße das Greifen. Ebenso wichtig ist der seitliche Anfahrbereich: Auf der Aufschlagseite der Tür muss neben dem Türgriff ein freier Raum von mindestens 50 cm Breite zur Verfügung stehen. Dieser Abstand ermöglicht es einem Rollstuhlnutzer, die Tür zu öffnen, ohne mit dem eigenen Rollstuhl zurücksetzen oder ausweichen zu müssen.

Schwellenlose Übergänge und zulässige Bedienkräfte

Ein zentraler Aspekt der Barrierefreiheit ist die Vermeidung von Stolperfallen. Nach DIN 18040 sind untere Türanschläge und erhabene Schwellen im Idealfall vollständig zu vermeiden. Wenn ein niveaugleicher Übergang technisch absolut nicht machbar ist, darf eine Schwelle eine maximale Höhe von 2 cm nicht überschreiten. Darüber hinaus dürfen Türen keine unüberwindbare Barriere durch zu hohen Kraftaufwand darstellen. Die DIN 18040 begrenzt die Bedienkräfte der Klasse 3 nach EN 12217 auf maximal 25 N für das Öffnen der Tür und legt das maximale Drehmoment am Türgriff auf 2,5 Nm fests. Werden diese Werte überschritten, müssen automatische Drehtürantriebe nachgerüstet werden.

MerkmalStandardausführungVorgabe nach DIN 18040
Drückerhöhe (Klinkenhöhe)ca. 105 cm85 cm (Mitte Drückernuss)
SchwellenhöheHäufig 2 cm bis 5 cmGrundsätzlich schwellenlos (maximal 2 cm bei technischer Notwendigkeit)
Bedienkraft (Öffnungskraft)Nicht normiert (oft hoch)Maximal 25 N (Klasse 3 nach EN 12217)
Seitlicher AnfahrbereichKeine VorgabeMindestens 50 cm neben dem Türdrücker (Schließseite)

Die korrekte und passgenaue Montage dieser Komponenten erfordert handwerkliche Präzision durch qualifizierte Fachkräfte. Der professionelle Wartungsservice von SVEAG unterstützt Hausverwaltungen dabei, alle Gebäudekomponenten von der Brandschutztür bis hin zu den mechanischen Türschließern fachgerecht instand zu halten. Durch diese kontinuierliche Betreuung lassen sich Abnutzungserscheinungen frühzeitig beheben, die Leichtgängigkeit der Türen bewahren und die gesetzlich geforderten Barrierefreiheitsstandards langfristig sichern.

Rechtliche Grundlagen für Hausverwaltungen nach der WEG-Reform

Mit dem Inkrafttreten der WEG-Reform am 1. Dezember 2020 hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen für barrierefreie Umbauten in Wohnungseigentumsgemeinschaften grundlegend modernisiert. Gemäß Paragraf 20 Absatz 2 Nummer 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) besitzt nun jeder einzelne Eigentümer einen individuellen Rechtsanspruch darauf, dass ihm bauliche Veränderungen gestattet werden, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Zu diesen privilegierten Maßnahmen gehört neben dem Einbau von Treppenliften oder Rampen auch die normgerechte Türverbreiterung für den Rollstuhl auf eine lichte Weite von 90 Zentimetern. Für Hausverwaltungen bedeutet diese gesetzliche Regelung, dass sie entsprechende Anträge nicht mehr pauschal ablehnen können, sondern den Prozess aktiv begleiten und strukturieren müssen.

Auch im Mietrecht wurden zeitgleich analoge Ansprüche verankert. Nach Paragraf 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können Mieter von ihrem Vermieter die Erlaubnis für bauliche Veränderungen verlangen, die eine barrierefreie Nutzung der Wohnung ermöglichen. Der Vermieter kann die Zustimmung nur in sehr engen Ausnahmefällen verweigern, wenn ihm die Maßnahme unter Abwägung aller Interessen unzumutbar ist. Ein zentraler Punkt dieser rechtlichen Neuerungen betrifft die Kostenregelung: Sowohl antragstellende Wohnungseigentümer als auch Mieter müssen sämtliche Kosten für die Planung, den Umbau sowie den eventuellen späteren Rückbau selbst tragen. Der Vermieter darf zudem eine angemessene Sicherheitsleistung für den Rückbau verlangen, um finanzielle Risiken nach dem Ende des Mietverhältnisses zu minimieren.

Die koordinierende Rolle der Hausverwaltung im Umsetzungsprozess

Obwohl die betroffenen Eigentümer oder Mieter die finanziellen Lasten des Umbaus tragen, liegt die Koordination und Qualitätssicherung des gesamten Vorhabens in den Händen der Hausverwaltung. Der Verwalter muss sicherstellen, dass die bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum präzise und rechtssicher durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung legitimiert wird. Pauschale Genehmigungen sind rechtlich anfechtbar, weshalb der Beschluss die technischen Details, das genaue Bauvorhaben sowie die Verteilung der Folgekosten detailliert festhalten muss. Darüber hinaus ist der Verwalter dafür verantwortlich, dass durch die baulichen Maßnahmen keine gemeinschaftlichen Belange wie der Brandschutz, Fluchtwege oder die Statik des Gebäudes gefährdet werden.

  • Prüfung der Antragsberechtigung sowie die zeitnahe Aufnahme des Themas auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung
  • Ausarbeitung eines präzisen Beschlussentwurfs, der das Bauvorhaben sowie die Kostentragungspflichten der antragstellenden Partei unmissverständlich festlegt
  • Überwachung der Einhaltung baurechtlicher Standards wie Brandschutzverordnungen und der Erhalt von Mindestbreiten in den Flucht- und Rettungswegen
  • Koordinierung der Arbeiten im Gemeinschaftseigentum mit qualifizierten Fachbetrieben sowie die spätere Abnahme der durchgeführten Maßnahmen

Nach der erfolgreichen Umsetzung der baulichen Maßnahmen bleibt die langfristige Sicherheit und Instandhaltung der betroffenen Bereiche eine Daueraufgabe für die Hausverwaltung. Um den reibungslosen Betrieb und die Funktionalität der neu eingebauten Türen und barrierefreien Zugänge zu sichern, bieten professionelle Dienstleister umfassende Unterstützung. Die Firma SVEAG unterstützt Hausverwaltungen in ganz Deutschland bei der technischen Betreuung ihrer Immobilien. Über das angebotene Leistungsspektrum, das spezielle Services wie einen regelmäßigen Wartungsservice oder den täglichen Hausmeisterservice umfasst, lassen sich die gemeinschaftlichen Anlagen im Alltag optimal betreuen. So wird sichergestellt, dass Fluchtwege frei bleiben und technische Komponenten wie barrierefreie Türschließer jederzeit funktionstüchtig sind.

Kosten, Wirtschaftlichkeit und Fördermittel für den Umbau

Für Hausverwaltungen und Eigentümer stellt sich bei der Barrierefreiheit neben der technischen Machbarkeit immer auch die Frage nach der Wirtschaftlichkeit. Die Kosten für eine Türverbreiterung hängen maßgeblich von der bestehenden Bausubstanz ab. Während Anpassungen in Leichtbauwänden verhältnismäßig unkompliziert und kostengünstig zu realisieren sind, erfordert der Eingriff in tragende Wände eine präzise statische Planung und fachgerechte Umsetzung. Langfristig zahlt sich die Investition jedoch aus, da barrierefreie Wohnungen die Fluktuation senken und den Wert der Immobilie nachhaltig sichern SVEAG.

Kostentreiber im Detail: Leichtbau versus tragende Wand

Bei der Planung müssen Hausverwaltungen zwei grundlegende Szenarien unterscheiden: den Umbau einer nichttragenden Trennwand und den Durchbruch einer tragenden Wand. Bei einer einfachen Leichtbauwand liegt der Kostenrahmen für die Verbreiterung der Zarge und das Einpassen eines neuen Türblatts meist ab 400 Euro. Soll hingegen ein Durchgang in einer tragenden Wand auf die nach DIN 18040 geforderte lichte Weite von 90 cm erweitert werden, ist zwingend ein Statiker hinzuzuziehen. Die fachgerechte Ausführung der Maurer- und Sturzarbeiten durch qualifizierte Meisterbetriebe des Handwerks schützt vor Bauschäden. Hier müssen zusätzliche Stahlträger eingezogen werden, um die Lasten sicher abzufangen. Inklusive Statikergutachten, Durchbruchsarbeiten und dem fachgerechten Einbau neuer Sturzelemente können die Gesamtkosten in diesem Fall bis zu 3.000 Euro betragen.

MaßnahmeTypische KostenStatiker erforderlich?Relevante Grundlage
Türverbreiterung in Leichtbauwandab 400 €NeinDIN 18040-2 (barrierefreie Wohnungen)
Durchbruch & Verbreiterung in tragender Wandbis zu 3.000 €Ja (ca. 500 € bis 1.000 €)DIN 18040-2 und Standsicherheitsnachweis

Attraktive Fördermittel: Der Pflegekassen-Zuschuss seit 2025

Um die finanzielle Belastung für Eigentümer und Mieter zu minimieren, gibt es attraktive staatliche Unterstützungsmöglichkeiten. Ein zentraler Hebel für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist der Zuschuss der Pflegekasse. Seit dem 1. Januar 2025 wurde dieser gesetzliche Förderbetrag angehoben: Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 erhalten nun bis zu 4.180 Euro je Maßnahme als direkten Zuschuss. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einer Wohngemeinschaft oder einem gemeinsamen Haushalt zusammen, kann sich dieser Zuschuss sogar vervielfachen. Für Hausverwaltungen ist dies ein wichtiges Argument bei der Beratung von Eigentümergemeinschaften oder betroffenen Mietern, da die Modernisierung in vielen Fällen nahezu vollständig über diese Förderung gedeckt werden kann.

Für die reibungslose Koordination solcher Modernisierungsprojekte und die laufende Instandhaltung der Wohnanlagen empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem professionellen Partner. SVEAG unterstützt Hausverwaltungen im täglichen Betrieb mit einem zuverlässigen Hausmeisterservice und übernimmt im Rahmen des hauseigenen Wartungsservice die regelmäßige Überprüfung von Gemeinschaftseigentum, Türen und barrierefreien Zugängen. Dies entlastet das Property Management spürbar und sichert langfristig den reibungslosen Betrieb der Liegenschaften.

Die Rolle von Wartungsservice und Hausmeisterservice bei der Umsetzung

Die bauliche Anpassung von Durchgängen auf eine lichte Weite von mindestens 90 cm stellt Hausverwaltungen vor komplexe organisatorische und technische Herausforderungen. Ein barrierefreier Umbau nach DIN 18040 ist kein isoliertes Projekt, sondern erfordert eine präzise Abstimmung im laufenden Betrieb der Immobilie. Um diesen Aufwand erfolgreich zu bewältigen und Haftungsrisiken zu minimieren, greifen moderne Hausverwaltungen auf professionelle Partner zurück. Als erfahrener Dienstleister im norddeutschen Raum unterstützt SVEAG Immobilienverantwortliche mit einem ganzheitlichen Ansatz, der von der ersten Bauphase bis zur langfristigen Objektbetreuung reicht.

Praktische Entlastung durch den Hausmeisterservice

Bei der physischen Verbreiterung von Türzargen und dem Einbau neuer Türblätter ist eine lückenlose Koordination der Gewerke unerlässlich. Der Hausmeisterservice übernimmt in dieser intensiven Phase eine zentrale Entlastungsfunktion für die Verwaltung. Die Mitarbeiter koordinieren Handwerksbetriebe direkt vor Ort, sichern Fluchtwege ab und überwachen die Einhaltung der Sauberkeitsstandards in den Gemeinschaftsbereichen während der Bauarbeiten. Kleinere Begleitarbeiten, wie das nachträgliche Anpassen von Fußbodenleisten oder das Justieren von Schleifdichtungen nach dem Einhängen der neuen barrierefreien Türen, führt der Hausmeisterservice flexibel und ohne Verzögerung selbst aus.

  • Vor-Ort-Koordination aller beteiligten Handwerksbetriebe zur Einhaltung enger Zeitfenster
  • Absicherung des Baubereichs zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht für alle Bewohner
  • Durchführung von notwendigen kosmetischen Kleinreparaturen direkt nach dem Zargeneinbau
  • Regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen der neuen Türen im Rahmen der täglichen Objektbegehung

Sicherstellung der Barrierefreiheit durch den Wartungsservice

Ein barrierefreier Zugang definiert sich nicht allein über die geometrische Breite von 90 cm. Nach DIN 18040-1 müssen Türen auch dauerhaft leicht zu öffnen und zu schließen sein. Das bedeutet, dass die maximalen Bedienkräfte und Bedienmomente der Klasse 3 nach DIN EN 12217 nicht überschritten werden dürfen. Hier setzt der spezialisierte Wartungsservice an. Im Rahmen regelmäßiger Prüfungszyklen messen die Techniker die Schließ- und Öffnungskräfte an den Gemeinschaftstüren und stellen Türschließer sowie Bänder so ein, dass Personen mit körperlichen Einschränkungen die Türen ohne fremde Hilfe passieren können.

Besonders anspruchsvoll ist diese Aufgabe bei Brandschutztüren, die im gesamten Gebäude wichtige Sicherheitsbarrieren darstellen. Diese Türen unterliegen strengen Brandschutzauflagen nach DIN EN 1154, was oft zu sehr hohen mechanischen Schließkräften führt. Der Wartungsservice löst diesen inhärenten Zielkonflikt zwischen Brandschutz und Barrierefreiheit. Durch den fachgerechten Einbau, die regelmäßige Prüfung und die präzise Wartung von Freilauftürschließern oder elektrohydraulischen Drehtürantrieben wird sichergestellt, dass die Türen im Alltag barrierefrei nutzbar sind und im Brandfall dennoch absolut zuverlässig schließen.

Für Hausverwaltungen bedeutet diese professionelle Begleitung eine erhebliche Arbeitserleichterung und rechtliche Absicherung. Die dokumentierten Prüfungen des Wartungsservices weisen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben lückenlos nach. Indem Sie wichtige Leistungen wie die technische Wartung und den täglichen Hausmeisterservice in professionelle Hände legen, sichern Sie langfristig den Wert Ihrer Immobilien und sorgen für ein komfortables, barrierefreies Wohnumfeld für alle Mieter und Eigentümer.

Schwellenlose Übergänge & Türverbreiterung – deutschlandweit in allen 16 Bundesländern

SVEAG bietet Schwellenlose Übergänge & Türverbreiterung für Hausverwaltungen, Genossenschaften und Eigentümer deutschlandweit an 76 Servicestandorten in allen 16 Bundesländern. Ein Auszug unserer Servicestandorte (verfügbar an allen 76):

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen lichter Breite und dem Rohbaumaß bei einer Tür?

Die lichte Breite ist das tatsächlich nutzbare Durchgangsmaß, das bei geöffnetem Türblatt an der engsten Stelle gemessen wird. Das Rohbaumaß bezeichnet die physische Wandöffnung für Zarge und Türblatt. Um eine rollstuhlgerechte lichte Breite von 90 cm nach DIN 18040 zu erzielen, ist eine Rohbauöffnung von etwa 101 cm erforderlich. Ist die Wandöffnung zu schmal, scheitern Rollstuhlnutzer im Alltag.

Welche Mindestmaße fordert die DIN 18040 für rollstuhlgerechte Türen?

Für eine uneingeschränkte Rollstuhlnutzung schreibt die DIN 18040-2 eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 cm und eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 205 cm vor. Zudem muss die Klinke auf einer barrierefreien Höhe von 85 cm montiert sein. Schwellen dürfen eine Höhe von maximal 2 cm nur dann aufweisen, wenn sie technisch absolut unvermeidbar sind.

Wer trägt die Kosten für eine Türverbreiterung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)?

Nach der WEG-Reform von 2020 hat der antragstellende Eigentümer gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 WEG die Kosten für barrierefreie Umbauten wie eine Türverbreiterung selbst zu tragen. Die Gemeinschaft entscheidet im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung lediglich über die Durchführung und Ausgestaltung der Maßnahme, um die Rechte anderer Eigentümer zu wahren.

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für eine Türverbreiterung?

Seit dem 1. Januar 2025 gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftige Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem gemeinsamen Haushalt, kann sich der Gesamtanspruch auf bis zu Euro erhöhen. Dies deckt die Kosten einfacher Umbauten meist vollständig ab

Welche Alternativen gibt es zum aufwendigen Wanddurchbruch?

Wenn ein physischer Wanddurchbruch bei tragenden Wänden zu teuer ist, bieten sich Schiebetüren oder Raumspartüren an. Eine außenlaufende Schiebetür spart den Schwenkbereich einer Drehtür ein und kann die nutzbare Breite um bis zu 10 cm erhöhen. Auch spezielle Falzzargen oder Offset-Zargen können das Durchgangsmaß ohne Stemmarbeiten um wertvolle Zentimeter vergrößern.