Wann Sicherheitszeichen ausgetauscht werden müssen: Wartung und Prüfung nach ASR A1.3

Sicherheitskennzeichnung pruefen, reinigen und erhalten

Sicherheitskennzeichen nach ASR A1.3 retten im Ernstfall Leben. Für Hausverwaltungen gilt: Veraltete oder beschädigte Schilder müssen ausgetauscht werden, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Erfahren Sie, wann Handlungsbedarf besteht.

Rechtliche Grundlagen: Die ASR A1.3 im Kontext der Arbeitsstättenverordnung

Die rechtssichere Kennzeichnung von Fluchtwegen, Rettungswegen und Gefahrenquellen in gewerblichen sowie gemeinschaftlich genutzten Immobilien ist für Hausverwaltungen eine fundamentale Pflicht. Gesetzlich verankert ist diese Vorgabe in Paragraph 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit Ziffer 1.3 des zugehörigen Anhangs. Um diese abstrakten gesetzlichen Pflichten in der Praxis greifbar zu machen, dient die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 als konkreter Leitfaden. Sie definiert präzise, wie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen im Detail beschaffen, gefärbt und angebracht sein müssen. Für Eigentümer und Verwalter bedeutet dies eine klare Verantwortung: Die Beschilderung darf weder veraltet, unleserlich noch unvollständig sein, da im Ernstfall erhebliche zivil- und strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Die rechtliche Bedeutung der Vermutungswirkung

Ein zentraler Aspekt im deutschen Arbeitsschutzrecht ist die sogenannte Vermutungswirkung der Technischen Regeln. Wenn eine Hausverwaltung die Vorgaben der aktuellen ASR A1.3 lückenlos umsetzt, greift die gesetzliche Vermutung, dass auch die allgemeinen Anforderungen der übergeordneten Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind. Weicht ein Verantwortlicher hingegen von diesen Richtlinien ab, beispielsweise durch den Verzicht auf genormte Symbole nach der DIN EN ISO 7010, erlischt diese schützende Wirkung sofort. In einem solchen Fall muss die Hausverwaltung im Zuge einer aufwändigen, rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung selbstständig nachweisen, dass das gewählte, abweichende Schutzniveau exakt der gesetzlich geforderten Sicherheit entspricht. Dies ist in der Praxis kaum fehlerfrei zu realisieren und stellt im Schadensfall ein immenses Haftungsrisiko dar.

  • Verlust der schützenden Vermutungswirkung bei Nichteinhaltung der aktuellen ASR A1.3-Standards.
  • Hohes Haftungsrisiko für Hausverwaltungen und Eigentümer bei Unfällen oder Personenschäden im Gebäude.
  • Pflicht zur Durchführung einer komplexen, haftungsbefreienden Gefährdungsbeurteilung bei jeglicher Abweichung von den technischen Regeln.
  • Mögliche Bußgelder und Nutzungsuntersagungen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden bei Kontrollen.

Das Ende der Übergangsfristen am 31. Dezember 2020

Viele Verwalter verlassen sich fälschlicherweise auf einen vermeintlichen Bestandsschutz für ältere Sicherheitskennzeichnungen. Doch diese Annahme ist rechtlich riskant: Sämtliche Übergangsfristen, die eine Abweichung von der ArbStättV und den modernisierten ASR-Richtlinien erlaubten, sind bereits am 31. Dezember 2020 endgültig abgelaufen. Seit diesem Stichtag müssen alle Sicherheitszeichen zwingend dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Zudem stellt die ASR A1.3 klar, dass eine Mischung aus alten und neuen Symbolen innerhalb eines Objekts unzulässig ist. Alte Schilder, wie sie etwa noch nach der veralteten Vorschrift BGV A8 üblich waren, müssen systematisch ausgetauscht werden, um eine einheitliche und unmissverständliche Kennzeichnung für alle anwesenden Personen zu garantieren.

Die laufende Überwachung und der regelmäßige Austausch der Beschilderung erfordern eine kontinuierliche Präsenz vor Ort sowie fachliche Expertise. Um diesen administrativen und operativen Aufwand für Hausverwaltungen zu minimieren, bietet SVEAG professionelle Unterstützung an. Die Prüfung der Kennzeichnungen auf Beschädigungen, Verblassen oder Veraltung lässt sich optimal in regelmäßige Kontrollen integrieren. Unser qualifizierter Wartungsservice übernimmt in enger Abstimmung mit dem täglichen Hausmeisterservice die Inspektion sowie den fachgerechten Austausch der Sicherheitszeichen nach ASR A1.3. Dadurch sichern Hausverwaltungen den Werterhalt ihrer Immobilien, schützen die Gesundheit der Bewohner und Dienstleister und stellen eine lückenlose Rechtskonformität her, die vor Haftungsansprüchen schützt.

Die Kriterien für den Austausch: Wann müssen Schilder weichen?

Ein funktionierendes Leitsystem schützt im Ernstfall Leben und bewahrt Hausverwaltungen vor schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen. Seit dem Auslaufen sämtlicher Übergangsfristen Ende 2020 haftet die Objektleitung direkt, wenn veraltete oder fehlerhafte Schilder zu Unfällen oder Verzögerungen bei Evakuierungen führen. Ein einfacher Bestandsschutz für veraltete Symbole nach früheren Richtlinien existiert nicht mehr ohne eine extrem aufwendige, einzelfallbezogene Gefährdungsbeurteilung. Um die sogenannte Vermutungswirkung der Konformität aufrechtzuerhalten, müssen fehlerhafte Sicherheitszeichen umgehend ausgetauscht werden. Für eine verlässliche Überwachung bietet SVEAG professionelle Unterstützung durch geschulte Fachkräfte.

Beschädigungen und Verschmutzungen als Sicherheitsrisiko

Sicherheitszeichen sind tagtäglich Umwelteinflüssen ausgesetzt, die ihre Funktion schleichend beeinträchtigen. Mechanische Beschädigungen wie tiefe Kratzer, Risse oder Verbiegungen zerstören die Lichtreflexion und Lesbarkeit eines Schildes. Ebenso kritisch ist die natürliche Alterung durch UV-Strahlung, die zu einem Verblassen der signalgebenden Farben führt. Wenn beispielsweise das markante Rot eines Verbotszeichens oder das helle Grün eines Rettungswegschildes verblasst, geht die Signalwirkung verloren. Darüber hinaus lagern sich in Kellern, Tiefgaragen oder Außenbereichen Ruß, Staub und Schmutz ab. Speziell bei langnachleuchtenden Rettungszeichen, die im Dunkeln ohne Stromversorgung leuchten müssen, blockiert jeder Schmutzfilm die notwendige Lichtaufnahme.

Die korrekte Erkennungsweite und Sichtbarkeit

Die technische Regel ASR A1.3 definiert die Erkennungsweite als den größtmöglichen Abstand zu einem Sicherheitszeichen, aus dem dieses noch eindeutig in Form, Farbe und Aussage erfasst werden kann. Weist ein Schild eine zu geringe Größe für den tatsächlichen Betrachtungsabstand auf, gilt es als mangelhaft und muss gegen ein entsprechend dimensioniertes Modell ausgetauscht werden. Für quadratische oder rechteckige Rettungszeichen gelten in der Praxis klare Mindestmaße, die präzise eingehalten werden müssen.

  • Bis zu 10 Meter Erkennungsweite: Mindestens 100 mm Symbolhöhe
  • Bis zu 15 Meter Erkennungsweite: Mindestens 150 mm Symbolhöhe
  • Bis zu 20 Meter Erkennungsweite: Mindestens 200 mm Symbolhöhe
  • Bis zu 30 Meter Erkennungsweite: Mindestens 300 mm Symbolhöhe

Übermalung und unzulässige Abdeckung von Schildern

Ein häufiger Mangel entsteht im Zuge von Renovierungs- und Sanierungsarbeiten in Treppenhäusern oder Fluren. Werden Wände neu gestrichen, kommt es oft zu einer versehentlichen Übermalung oder Farbspritzern auf den Schildern. Bereits minimale Farbrückstände auf der Oberfläche setzen die geforderte Leuchtkraft und Erkennbarkeit drastisch herab. Ebenso unzulässig ist die Verdeckung durch nachträglich installierte Leitungen, Vorhänge, Dekorationen oder das temporäre Abstellen von Gegenständen. Sicherheitszeichen müssen jederzeit aus jeder Perspektive des Fluchtwegs ungehindert sichtbar sein.

Damit alle Schilder im Objekt stets den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, ist eine regelmäßige und fachgerechte Prüfung unerlässlich. Im Rahmen der angebotenen Leistungen sorgt SVEAG für eine lückenlose Kontrolle. Mit dem professionellen Wartungsservice und dem zuverlässigen Hausmeisterservice werden sämtliche Kennzeichnungen im Gebäude systematisch auf Beschädigungen, korrekte Montage und ausreichende Sichtbarkeit überprüft. Mangelhafte oder veraltete Schilder werden dabei direkt erfasst und fachgerecht ausgetauscht, sodass Hausverwaltungen jederzeit auf der rechtlich sicheren Seite stehen.

Mischbeschilderung: Warum die Kombination von Alt und Neu verboten ist

Bei der Ausstattung von Immobilien kommt es im Laufe der Jahre häufig zu baulichen Anpassungen, Modernisierungen oder dem Austausch einzelner beschädigter Schilder. Viele Hausverwaltungen neigen in solchen Situationen dazu, neue Rettungs- oder Brandschutzzeichen nach der aktuellen DIN EN ISO 7010 zu beschaffen, während im restlichen Gebäude noch alte Kennzeichnungen nach der früheren BGV A8 hängen. Diese Praxis, die als Mischbeschilderung bezeichnet wird, ist im selben Sichtbereich strikt verboten. Im Ernstfall können die feinen Unterschiede zwischen den verschiedenen Symbolgenerationen zu Verwirrung und lebensgefährlichen Verzögerungen bei der Evakuierung führen.

Der Verlust der Vermutungswirkung und das Haftungsrisiko

Aus rechtlicher Sicht birgt die Kombination alter und neuer Sicherheitszeichen erhebliche Gefahren für die Verantwortlichen. Die Arbeitsstättenregel ASR A1.3 gewährt Arbeitgebern und Hausverwaltungen die sogenannte Vermutungswirkung, wenn sie die Schilder exakt nach den Vorgaben der aktuellen DIN EN ISO 7010 anbringen. Das bedeutet, dass im Schadensfall rechtlich vermutet wird, dass alle Kennzeichnungspflichten ordnungsgemäß erfüllt wurden. Sobald jedoch eine Mischbeschilderung vorliegt, erlischt diese Vermutungswirkung sofort. Im Falle eines Unfalls oder Brands müssen die Verantwortlichen im Rahmen einer aufwendigen Gefährdungsbeurteilung nachweisen, dass die abweichende Beschilderung die gleiche Sicherheit bietet (ein Nachweis, der in der Praxis fast nie gelingt und im Haftungsfall zu schwerwiegenden Konsequenzen führen kann).

BGV A8 vs. DIN EN ISO 7010: Die feinen Unterschiede

Obwohl sich die Symbole der alten BGV A8 und der neuen DIN EN ISO 7010 auf den ersten Blick ähneln, weisen sie im Detail deutliche Unterschiede auf, die im Ernstfall die schnelle Orientierung erschweren. Eine einheitliche Symbolsprache ist daher unverzichtbar für eine fehlerfreie Wahrnehmung.

SicherheitszeichenAltes Symbol (BGV A8)Neues Symbol (DIN EN ISO 7010)
Rettungsweg / NotausgangEine laufende Figur bewegt sich auf eine geschlossene, flache Türöffnung zuEine laufende Figur passiert eine offen dargestellte Tür mit räumlicher Perspektive
FeuerlöscherKlassisches Piktogramm eines Löschers neben schmalen FlammenlinienInternational vereinheitlichtes Symbol mit einer vergrößerten Flamme auf der rechten Seite
RichtungspfeilPfeil mit dünnem Schaft und spitzen WinkelnStandardisierter, breiterer Pfeil für eine deutlich bessere Erkennungsweite im Rauch

Um solche rechtlichen und praktischen Risiken im Immobilienbestand zuverlässig auszuschließen, sollten Hausverwaltungen die regelmäßige Prüfung der Beschilderung in professionelle Hände legen. Der zuverlässige Hausmeisterservice oder der spezialisierte Wartungsservice von SVEAG sorgt dafür, dass veraltete Schilder systematisch erfasst und lückenlos gegen normkonforme Sicherheitszeichen ausgetauscht werden. SVEAG achtet bei allen Instandhaltungs- und Prüfungsarbeiten penibel darauf, dass die gesetzlichen Vorgaben der ASR A1.3 eingehalten werden und ein einheitliches, rechtssicheres Gesamtbild entsteht.

Sonderfall Fluchtwege: Langnachleuchtende Schilder nach DIN 67510-1

Im Falle eines Stromausfalls oder bei starker Rauchentwicklung im Gebäude müssen Flucht- und Rettungswege jederzeit zuverlässig erkennbar bleiben. Wenn keine elektrische Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist, schreibt die Arbeitsstättenregel ASR A1.3 zwingend den Einsatz von langnachleuchtenden Sicherheitszeichen vor. Diese Schilder laden sich durch das normale Umgebungslicht auf und geben dieses bei plötzlicher Dunkelheit als sichtbares Leuchten wieder ab. Für Hausverwaltungen bedeutet diese gesetzliche Vorgabe eine erhebliche Verantwortung: Fällt das Licht aus und sind die Rettungswege nicht ausreichend gekennzeichnet, drohen im Schadensfall gravierende haftungsrechtliche Konsequenzen wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten.

Die Anforderungen der Leuchtklasse C nach DIN 67510-1:2020-05

Die genauen physikalischen Anforderungen an diese Kennzeichnungen sind in der Norm DIN 67510-1:2020-05 detailliert geregelt. Seit dem Ende aller Übergangsfristen für ältere Beschilderungen ist die sogenannte Leuchtklasse C der verbindliche Mindeststandard für alle Bereiche ohne zusätzliche Notbeleuchtung. Um diese Klassifizierung zu erreichen und im Ernstfall eine sichere Evakuierung zu gewährleisten, müssen die verwendeten Materialien festgelegte Mindestwerte bei der Leuchtintensität und der Abklingdauer aufweisen. Diese Werte stellen sicher, dass das menschliche Auge die Symbole auch nach einer Stunde in vollständiger Dunkelheit noch wahrnehmen kann.

EigenschaftMindestanforderung nach Leuchtklasse CPraktische Bedeutung für Rettungswege
Leuchtdichte nach 10 MinutenMindestens 140 mcd/m²Ermöglicht die sofortige Orientierung direkt nach dem plötzlichen Lichtausfall.
Leuchtdichte nach 60 MinutenMindestens 20 mcd/m²Stellt sicher, dass Rettungsschilder auch bei einer verzögerten Evakuierung lesbar bleiben.
Abklingzeit der LeuchtkraftMindestens 2100 MinutenBeschreibt die Zeitspanne, bis die Helligkeit auf das Sehminimum von 0,3 mcd/m² absinkt.

Alterungseffekt und abnehmende Leuchtkraft

Auch wenn moderne Schilder eine hohe Qualität aufweisen, unterliegen sie einem kontinuierlichen Alterungsprozess. Äußere Einflüsse wie intensive UV-Strahlung, extreme Temperaturschwankungen, aggressive Reinigungsmittel oder schlichte Verschmutzung durch Staub und Ruß mindern die Leuchtkraft über die Jahre hinweg drastisch. Ein Schild, das beim Einbau die Anforderungen der Leuchtklasse C erfüllte, kann nach einigen Jahren im Keller oder in einer Tiefgarage weit unter die gesetzlichen Grenzwerte fallen. Für Hausverwaltungen ist dieser schleichende Qualitätsverlust tückisch, da er bei normalem Tageslicht nicht sichtbar ist und erst im Ernstfall bei Dunkelheit zum gefährlichen Sicherheitsrisiko wird.

Um dieses Haftungsrisiko systematisch auszuschließen, müssen Sicherheitszeichen im Rahmen der regelmäßigen Objektbegehung fachgerecht auf ihre Funktion und Sichtbarkeit geprüft werden. Das Hamburger Unternehmen SVEAG unterstützt Hausverwaltungen kompetent bei dieser anspruchsvollen Aufgabe. Über das vielseitige Leistungsportfolio der SVEAG, das sowohl den fachgerechten Wartungsservice als auch den zuverlässigen Hausmeisterservice umfasst, werden alle im Objekt installierten Schilder regelmäßig inspiziert, gereinigt und bei Beschädigungen oder nachlassender Leuchtkraft sofort gegen normkonforme Schilder ausgetauscht. So bleibt der Brandschutz in Ihren Immobilien lückenlos gewahrt und Sie sind rechtlich stets auf der sicheren Seite.

Prüfung und Dokumentation: So sichern sich Hausverwaltungen rechtlich ab

Die regelmäßige Prüfung der Sicherheitskennzeichnung in einer Immobilie ist keine freiwillige Aufgabe, sondern eine gesetzliche Pflicht für verantwortliche Betreiber. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung und der konkretisierenden technischen Regel ASR A1.3 müssen alle Sicherheitszeichen dauerhaft gut sichtbar, sauber und unbeschädigt sein, um im Ernstfall Leben zu retten. Für SVEAG als erfahrenen Partner im Facility Management steht dabei die lückenlose Einhaltung aller Vorgaben im Vordergrund. Um Haftungsrisiken zuverlässig auszuschließen, wird eine systematische Inspektion mindestens einmal jährlich empfohlen - im Idealfall direkt gekoppelt an die ohnehin vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung.

Jährliches Prüfungsintervall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

Ein starres Aufhängen und Vergessen von Flucht- oder Brandschutzschildern reicht rechtlich nicht aus. Da sich Umgebungsbedingungen durch Alterung, Verschmutzung oder bauliche Veränderungen wandeln, müssen die Zeichen laufend auf ihre Wirksamkeit kontrolliert werden. Hausverwaltungen tragen hierbei eine immense Verantwortung. Ein bewährter Turnus für diese Überprüfung ist das jährliche Intervall. Wird die Begehung direkt im Zuge der regelmäßigen Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, lassen sich Synergien optimal nutzen. So wird sichergestellt, dass beispielsweise nachleuchtende Rettungsschilder im Falle eines Stromausfalls immer noch die erforderliche Leuchtklasse C gemäß DIN 67510-1 aufweisen und Fluchtwege zuverlässig weisen.

Lückenlose Dokumentation als Schutz vor Haftungsansprüchen

Im Schadensfall drohen Verwaltern erhebliche zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, wenn Pflichtverletzungen nachgewiesen werden. Eine lückenlose Dokumentation ist daher der wichtigste Schutzschild gegen Haftungsansprüche. Sie dient als rechtssicherer Nachweis dafür, dass die Hausverwaltung ihren Verkehrssicherungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Jede Prüfung, jeder festgestellte Mangel und vor allem dessen zeitnahe Behebung müssen detailliert protokolliert werden. Insbesondere in sensiblen Bereichen wie Tiefgaragen und Außenanlagen, für die oftmals auch ein strukturiertes Parkraummanagement etabliert wird, ist eine fehlerfreie Beschilderung unverzichtbar.

  • Vollständigkeit und korrekte Platzierung aller Rettungs-, Verbots- und Warnzeichen
  • Ausreichende Erkennbarkeit und Prüfung der Nachleuchteigenschaften nach DIN 67510-1
  • Abgleich der Symbole mit den aktuellen Vorgaben der ASR A1.3 und der DIN EN ISO 7010 zur Vermeidung unzulässiger Mischbeschilderung
  • Zustandskontrolle bezüglich Beschädigungen, Verblassen der Farben oder Verschmutzung
  • Schriftliche Erfassung von Prüfdatum, Prüfer, Mängeln und dem genauen Zeitpunkt der Instandsetzung

Entlastung von Verwaltern durch den professionellen Wartungsservice von SVEAG

Die detaillierte Überwachung und Instandhaltung aller Kennzeichnungen im Alleingang übersteigt oft die zeitlichen Kapazitäten einer modernen Immobilienverwaltung. Hier sorgt SVEAG für spürbare Entlastung. Mit dem professionellen Wartungsservice und dem flexiblen Hausmeisterservice bietet das Unternehmen eine ganzheitliche Lösung aus einer Hand. Qualifizierte Mitarbeiter übernehmen nicht nur die regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung der Schilder vor Ort, sondern tauschen beschädigte oder veraltete Sicherheitszeichen sofort fachgerecht aus. Durch die direkte Verknüpfung der Kontrollen mit einer digitalen Dokumentation erhalten Hausverwaltungen ein rechtssicheres Protokoll und können sich voll und ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Schilder- & Piktogrammwartung – deutschlandweit in allen 16 Bundesländern

SVEAG bietet Schilder- & Piktogrammwartung für Hausverwaltungen, Genossenschaften und Eigentümer deutschlandweit an 76 Servicestandorten in allen 16 Bundesländern. Ein Auszug unserer Servicestandorte (verfügbar an allen 76):

Weiterführende Artikel: Schilderwartung und Piktogrammwartung: Sicherheitskennzeichnung prüfen, reinigen und erhalten

Häufige Fragen

Was passiert, wenn alte und neue Sicherheitszeichen gemischt werden?

Eine sogenannte Mischbeschilderung ist nach der aktuellen Arbeitsstättenregel ASR A1.3 unzulässig. Werden im selben Gebäude alte Zeichen nach BGV A8 und neue Zeichen nach DIN EN ISO 7010 kombiniert, kann dies im Ernstfall zu gefährlicher Verwirrung führen. Im Schadensfall riskieren Hausverwaltungen dadurch den Verlust des rechtlichen Schutzes durch die Vermutungswirkung und haften bei Unfällen.

Wie oft müssen Sicherheitskennzeichnungen in Wohn- und Gewerbeobjekten geprüft werden?

Sicherheitszeichen müssen dauerhaft gut sichtbar, sauber und funktionsfähig sein. Gemäß ASR A1.3 wird empfohlen, die Beschilderung mindestens einmal jährlich zu prüfen. Diese Prüfung lässt sich optimal in die ohnehin stattfindende Gefährdungsbeurteilung der Immobilie integrieren und dokumentieren.

Gibt es noch Übergangsfristen für alte Schilder nach BGV A8?

Nein, die offiziellen Übergangsfristen für Abweichungen von der Arbeitsstättenverordnung und den technischen Regeln sind am 31. Dezember 2020 endgültig abgelaufen. Wer heute noch alte Schilder nutzt, muss in einer aufwändigen Gefährdungsbeurteilung nachweisen, dass das gleiche Schutzniveau erreicht wird.

Wann müssen langnachleuchtende Schilder ausgetauscht werden?

Langnachleuchtende Schilder nach DIN 67510-1 verlieren im Laufe der Jahre an Leuchtkraft. Spätestens wenn die Abklingzeit nicht mehr ausreicht, um im Dunkeln den Fluchtweg sicher zu weisen, was der Leuchtklasse C entsprechen muss, müssen sie ausgetauscht werden. Dies ist oft nach 10 bis 15 Jahren der Fall.

Wer darf die Prüfung und den Austausch der Schilder vornehmen?

Die Prüfung kann von sachkundigen Personen oder spezialisierten Dienstleistern durchgeführt werden. SVEAG unterstützt Hausverwaltungen mit dem professionellen Wartungsservice und Hausmeisterservice, um Mängel an der Beschilderung direkt vor Ort festzustellen, Schilder auszutauschen und die Sicherheit lückenlos zu dokumentieren.